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Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Stadt Kerpen hat in seiner Sitzung am 18.05.2004 gemäß § 2 (1) BauGB die Aufstellung der 47. Änderung des Flächennutzungsplanes „Stiftstraße / Filzengraben“, Stadtteil Kerpen, beschlossen.

Der Wirkungsbereich der 47. Änderung des Flächennutzungsplanes „Stiftstraße / Filzengraben“ befindet sich im Zentrum des Stadtteils Kerpen und umfasst grob begrenzt den Blockinnenbereich im Straßeneck der Straßen

  • Stiftsstraße
  • Vinzenzstraße und
  • Filzengraben

Die genaue Abgrenzung des Wirkungsbereiches ist dem Übersichtsplan, der Bestandteil des Beschlusses ist, zu entnehmen.

Ziel und Zweck der 47.Änderung des Flächennutzungsplanes ist, diese Flächen mit in weiten Bereichen desolater Bausubstanz, Überfrachtungen und den aufgegebenen, teilweise unverträglichen Nutzungen, den heutigen städtebaulichen Zielvorstellungen und dem vorhandenen Wohnumfeld, als Wohnbauflächen auszuweisen.

Die öffentliche Unterrichtung und Anhörung gem. § 3 (1) BauGB zum vorbezeichneten Bebauungsplan KE 267 B „Stiftstraße / Filzengraben“, Stadtteil Kerpen erfolgt in der Zeit

vom 20.09. 2004 bis einschließlich 21.10.2004

Mo-Mi von 08.00-12.15 Uhr und von 13.30-16.00 Uhr, Do von 08.00-12.00 Uhr und von 13.30- 18.30 Uhr und Fr von 08.00-12.00 Uhr bei der Stadtverwaltung Kerpen, 50171 Kerpen, Jahnplatz 1, im Amt 16, Abteilung 16.1 " Stadtplanung ", Zimmer 221. Ihr Ansprechpartner ist Herr Fuhs.

Die Stadt Kerpen wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung mit ihren voraussichtlichen Auswirkungen öffentlich unterrichten und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben. Jeder der sich vom Vorentwurf des Bebauungsplanes KE 267 B betroffen fühlt, kann sich zum Vorentwurf während des o.g. Zeitraumes bei der Stadtverwaltung Kerpen, Jahnplatz 1, 50171 Kerpen äußern. Während der Auslegungsfrist können Anregungen vorgebracht werden, über die der Rat der Stadt Kerpen entscheidet.

Kerpen, den 
08.09.2004

Valkysers, Bürgermeister

08.09.2004