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Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Stadt Kerpen hat in seiner Sitzung am 18.05.2004 die Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes KE 267 B „Stiftstraße / Filzengraben“ im Stadtteil Kerpen gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen.

Das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes KE 267 B „Stiftstraße / Filzengraben“ liegt im Zentrum von Kerpen. Es wird im Süden durch die Stiftstraße, im Westen durch die in Verlängerung der Vinzenzstraße verlaufende westliche Grundstücksgrenze der Bürgerbank, im Norden durch die vorhandene Grundstücksgrenze der bebauten Grundstücke Flurstücksnummern 163 und 165 an der Vinzenzstraße und im Osten durch die Straße Filzengraben begrenzt.

Die Abgrenzung des Plangebietes ist in einem Lageplan, welcher Bestandteil des Beschlusses ist im Maßstab 1: 2.500 dargestellt.

Wesentliche Zielvorstellung der Planung für den Bereich des Bebauungsplangebietes Nr. KE 267 B ist es, die derzeit mangelhafte Situation in Form von in weiten Bereichen desolater Bausubstanz, Überfrachtungen und unverträglichen Nutzungen sowie den daraus resultierenden ungesunden Wohn-, Lebens- und Arbeitsverhältnissen städtebaulich zu ordnen.

Planungsziel für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist zum Einen die Realisierung einer Gebäudegruppe für altengerechtes Wohnen, die sich zur Stiftstraße und zum Filzengraben hin orientiert sowie zum Zweiten die Realisierung von drei Einfamilienhäusern in offener Bauweise und einer kurzen Häuserzeile in maximal zweigeschossiger Bauweise mit Dach.
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes KE 267 B werden Teilbereiche als vorhabenbezogener Bebauungsplan (Vorhaben- und Erschließungsplan / VEP) gemäß §12 Abs.1 BauGB, die verbleibenden Restflächen als öffentlich rechtlicher Bebauungsplan entwickelt.

Vorstehender Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr der Stadt Kerpen wird hiermit gemäß § 2 (1) BauGB in Verbindung mit § 18 der Hauptsatzung der Stadt Kerpen in der derzeit gültigen Fassung, bekannt gemacht.

Kerpen, den 
08.09.2004

Valkysers, Bürgermeister

08.09.2004