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Inhalt
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Stadt Kerpen hat in seiner Sitzung am 18.05.2004 gemäß § 2 (1) BauGB die Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes KE 267 B „Stiftstraße / Filzengraben“, Stadtteil Kerpen, beschlossen.
Das Plangebiet des Bebauungsplanes KE 267 B „Stiftstraße / Filzengraben“ liegt im Zentrum von Kerpen. Es wird im Süden durch die Stiftstraße, im Westen durch die in Verlängerung der Vinzenzstraße verlaufende westliche Grundstücksgrenze der Bürgerbank, im Norden durch die vorhandene Grundstücksgrenze der bebauten Grundstücke Flurstücksnummern 163 und 165 an der Vinzenzstraße und im Osten durch die Straße Filzengraben begrenzt. Die Abgrenzung des Plangebietes ist in einem Lageplan, welcher Bestandteil des Beschlusses ist, im Maßstab 1:2500 dargestellt.
Wesentliche Zielvorstellung der Planung für den Bereich des Bebauungsplangbietes Nr. KE 267 B ist es, die derzeit mangelhafte Situation in form von in weiten Bereichen desolater Bausubstanz, Überfrachtungen und unverträglichen Nutzungen sowie den daraus resultierenden ungesunden Wohn-, Lebens- und Arbeitsverhältnisse städtebaulich zu ordnen.
Planungsziel für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist zum Einen die Realisierung einer Gebäudegruppe für altengerechtes Wohnen, die sich zur Stiftstraße und zum Filzengraben hin orientiert sowie zum Zweiten die Realisierung von drei Einfamilienhäusern in offener Bauweise und einer kurzen Häuserzeile in maximal zweigeschossiger Bauweise mit Dach.
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes KE 267 B werden Teilbereiche als vorhabenbezogener Bebauungsplan (Vorhaben- und Erschließungsplan / VEP) gemäß §12 Abs.1 BauGB, die verbleibenden Restflächen als öffentlich rechtlicher Bebauungsplan entwickelt.
Die öffentliche Unterrichtung und Anhörung gem. § 3 (1) BauGB zum vorbezeichneten Bebauungsplan KE 267 B „Stiftstraße / Filzengraben“, Stadtteil Kerpen erfolgt in der Zeit
vom 20.09. 2004 bis einschließlich 21.10.2004
Mo-Mi von 08.00-12.15 und von 13.30-16.00, Do von 08.00-12.00 und von 13.30- 18.30 und Fr von 08.00-12.00 bei der Stadtverwaltung Kerpen, 50171 Kerpen, Jahnplatz 1, im Amt 16, Abteilung 16.1 " Stadtplanung ", Zimmer 221. Ihr Ansprechpartner ist Herr Fuhs.
Die Stadt Kerpen wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung mit ihren voraussichtlichen Auswirkungen öffentlich unterrichten und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben. Jeder der sich vom Vorentwurf des Bebauungsplanes KE 267 B betroffen fühlt, kann sich zum Vorentwurf während des o.g. Zeitraumes bei der Stadtverwaltung Kerpen, Jahnplatz 1, 50171 Kerpen äußern. Während der Auslegungsfrist können Anregungen vorgebracht werden, über die der Rat der Stadt Kerpen entscheidet.
Kerpen, den 08.09.2004 |
Valkysers, Bürgermeister |