Hilfsnavigation

Wappen Stadt Kerpen
Herzlich Willkommen im virtuellen Rathaus der Stadt Kerpen!
Schrift:
Kontrast:

Volltextsuche

Inhalt

Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Stadt Kerpen hat in seiner Sitzung am 16.03.2004 gemäß § 2 (1) BauGB die Aufstellung der 41. Änderung des Flächennutzungsplanes „Burgackerstraße“ im Stadtteil Brüggen beschlossen.
Das Plangebiet der 41. Flächennutzungsplanänderung befindet sich am südwestlichen Ortsrand des Stadtteils Brüggen. Er wird begrenzt im Norden durch die Flurstücke 41 und 147 im Flur 30, im Osten durch die Flurstücke 5, 6, 302, 303, 3, 251 und 1 im Flur 31 und die Flurstücke 35-38 im Flur 30, im Süden durch die Schießanlage und das Schützenhaus des Schützenvereins und im Westen durch die Burgackerstraße. Der Änderungsbereich beträgt 1,1 ha.
Die Lage des Plangebietes ist dem Übersichtsplan im Maßstab 1: 5000 zu entnehmen.

Das Ziel der 41. Änderung des Flächennutzungsplanes ist es, für die jetzige Brachfläche des ehemaligen Sportplatzes und die angrenzende derzeit als Gartenland genutzte Fläche die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung zu schaffen.
Im Rahmen eines sparsamen Umgangs mit Grund und Boden bietet sich die Erschließung dieses Blockinnenbereiches an. Hierbei handelt es sich um eine der letzten zusammenhängenden Blockinnenbereiche im Ortsteil Brüggen.

Die öffentliche Unterrichtung und Anhörung gem. § 3 (1) BauGB zur vorbezeichneten 41. Flächennutzungsplanänderung im Stadtteil Brüggen erfolgt in der Zeit vom 23.09.2004 bis einschließlich 25.10.2004 Mo-Mi von 08.00-12.15 und von 13.30-16.00, Do von 08.00-12.00 und von 13.30- 18.30 und Fr von 08.00-12.00 bei der Stadtverwaltung Kerpen, 50171 Kerpen, Jahnplatz 1, im Amt 16, Abteilung 16.1 " Stadtplanung ", Zimmer 216. Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Dieken.

Die Stadt Kerpen wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung mit ihren voraussichtlichen Auswirkungen öffentlich unterrichten und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben. Jeder der sich vom Vorentwurf der 41. Änderung des Flächennutzungsplanes „Burgackerstraße“ betroffen fühlt, kann sich zum Vorentwurf während des o.g. Zeitraumes bei der Stadtverwaltung Kerpen, Jahnplatz 1, 50171 Kerpen äußern. Während der Auslegungsfrist können Anregungen vorgebracht werden, über die der Rat der Stadt Kerpen entscheidet.

Kerpen, den 
06.09.2004

Valkysers, Bürgermeister

13.09.2004