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Wahlbekanntmachung

1. Am 26. September 2004 finden in der Stadt Kerpen die

Kommunalwahlen

statt. Die Wahlen dauern von 8.00 bis 18.00 Uhr.

2. Die Stadt Kerpen ist in 39 allgemeine Stimmbezirke eingeteilt.

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 23.08.2004 bis
05.09.2004
übersandt worden sind, sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.

Auf die Wahlbezirke entfallen folgende Stimmbezirke:

Kreiswahlbezirk: Nr. 9
Gemeindewahlbezirke: Nr. 1, 2, 3, 5, 6
Stimmbezirke: 1.1, 1.2, 2, 3, 5, 6.1, 6.2

Kreiswahlbezirk: Nr. 10
Gemeindewahlbezirke: Nr. 4, 7, 8, 9
Stimmbezirke: Nr. 4, 7.1, 7.2, 8.1, 8.2, 9.1, 9.2

Kreiswahlbezirk: Nr. 11
Gemeindewahlbezirke: Nr. 10, 11, 12, 13, 14
Stimmbezirke: Nr. 10.1, 10.2, 11.1, 11.2, 12.1, 12.2, 13.1, 13.2, 14

Kreiswahlbezirk: Nr. 12
Gemeindewahlbezirke: Nr. 15, 16, 17, 18, 19
Stimmbezirke: 15.1, 15.2, 16.1, 16.2, 17.1, 17.2, 18.1, 18.2, 19

Kreiswahlbezirk: Nr. 13
Gemeindewahlbezirke:
Nr. 20, 21, 22, 23
Stimmbezirke: Nr. 20.1, 20.2, 21.1, 21.2, 22.1, 22.2, 23

Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 14.00 Uhr im Rathaus Kerpen, Jahnplatz 1, 50171 Kerpen zusammen.

3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, in dessen
Wählerverzeichnis er eingetragen ist.

Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und einen gültigen Ausweis zur Wahl mitzubringen.

Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl vorgelegt werden.

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln, die im Wahlraum bereitgehalten werden.

Die Stimmzettel müssen vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und so zusammengefaltet werden, dass nicht erkannt werden kann, wie er gewählt hat.

Der Wähler hat für die Bürgermeister- und die Gemeinderatswahl sowie die Landrats- und die Kreistagswahl jeweils eine Stimme.

Auf dem jeweiligen Stimmzettel kann nur ein Bewerber

a) für das Amt des Bürgermeisters
b) für den Gemeinderat
c) für das Amt des Landrats
d) für den Kreistag

gekennzeichnet werden.

Die Stimmzettel unterscheiden sich wie folgt:

a) für die Bürgermeisterwahl: gelber Stimmzettel mit schwarzem Aufdruck

b) für die Gemeinderatswahl: blauer Stimmzettel mit schwarzem Aufdruck

c) für die Landratswahl: weißer Stimmzettel mit schwarzem Aufdruck

d) für die Kreistagswahl: grüner Stimmzettel mit schwarzem Aufdruck

4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse im Stimmbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, so- weit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.

5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlbezirk, für den der Wahlschein ausgestellt ist,

a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Stimmbezirk dieses Wahlbezirks
oder
b) durch Briefwahl teilnehmen

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Stadt Kerpen die Briefwahlunterlagen (amtliche Stimmzettel, einen amtlichen Wahlumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag) beschaffen.

Der Wahlbrief mit den Stimmzetteln - im verschlossenen Wahlumschlag - und dem unter- schriebenen Wahlschein ist so rechtzeitig der Stadt Kerpen zu übersenden, dass er dort spätestens am Wahltage bis 16.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angege- benen Stelle abgegeben werden.

6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben
(§ 25 Kommunalwahlgesetz).

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107 a Abs.1 und 3 des Strafgesetzbuches).

Kerpen, den 
13.09.2004

I. V. Peter Knopp
Wahlleiter

14.09.2004