Telefonzentrale
02237/58-0
stadtverwaltung@stadt-kerpen.de
ÖPNV - Busse und Bahnen
Alle Infos für das Stadtgebiet
Kerpen auf einen Blick
Rundgänge
Kindertageseinrichtungen
Stadtbroschüre:
PDF-Download
online FlipBook
• Anliegenmelder
• Anregungen, Kritik
Zukunftsensemble
Schloss Türnich
Koordinationsstelle gegen
Kinderarmut in Kerpen
Rund um Adolph Kolping
Kolpingstiftung
Amt für Tiefbau und Grünflächen (interaktiv)
Amt für Tiefbau und Grünflächen (pdf)
Grundstücksangebote:
• städtische Baugrundstücke
• Baugebiet Lechenicher Weg
• Gewerbe- & Industrieflächen
Inhalt
Anwohnerinnen und Anwohnerparken
In Kerpen - Stadtteil Horrem - sind die Straßen "Zum Werhahn", "Mittelstraße" und "Höhenweg" mittels Verkehrszeichen als Bewohnerparkgebiete ausgewiesen. Um auf einem für Bewohner und Bewohnerinnen ausgewiesenen Parkplatz rechtmäßig parken zu können, benötigen Sie einen grünen Bewohnerparkausweis. Der Parkausweis muss vollständig sichtbar im Bereich der Frontscheibe innen ausgelegt werden. Berechtigte erhalten mit dem Ausweis keinen bestimmten Parkplatz, sondern ein Parkgebiet zugewiesen.
Auf den Bewohnerparkplätzen gelten die sonst üblichen Parkregelungen. Der Bewohnerarkausweis berechtigt nicht zum Parken im Halteverbot oder auf Gehsteigen.
Voraussetzung für einen Bewohnerparkausweis:
- Sie wohnen in einer Straße, die in einem Bewohnerparkgebiet liegt und sind dort mit Ihrem Haupt- oder Zweitwohnsitz amtlich gemeldet.
- Sie dürfen in Ihrem Bewohnerparkgebiet weder über eine Garage noch über einen Stellplatz, sei es als Eigentümerin/ Eigentümer oder Mieterin/ Mieter, verfügen.
- Das Kraftfahrzeug, für das Sie einen Bewohnerparkausweis beantragen wollen, ist entweder auf Ihren Namen zugelassen, oder Sie nutzen es ständig.
Jede/r antragsberechtigte Bewohnerin /Bewohner erhält nur einen Parkausweis für ein Fahrzeug. Eine Erweiterung auf mehrere Fahrzeuge ist nur in Einzelfällen möglich.
Das Kfz-Kennzeichen muss in den Bewohnerparkausweis eingetragen werden. Bei einer Fahrzeugänderung darf das Kfz-Kennzeichen nur vom Bürgerbüro geändert werden.
Der Bewohnerparkausweis kann sofort ausgestellt werden, wenn Sie ihn persönlich beim Bürgerbüro beantragen.
Benötigte Unterlagen:
- Personalausweis
- Fahrzeugschein
- alter Parkausweis (bei Verlängerung)
Der Bewohnerparkausweis gilt 12 Monate ab dem Tag der Ausstellung. Der Gültigkeitszeitraum kann verlängert werden. Bringen Sie hierfür bitte Ihren Personalausweis und Ihren alten Parkausweis als Nachweis mit. Bei einem Wohnungswechsel oder einer Abmeldung des Kraftfahrzeuges verliert der Bewohnerparkausweis seine Gültigkeit. Bitte senden Sie den Parkausweis an das Bürgerbüro zurück. Bei Verlust erlischt die Parkberechtigung bis zur Neuausstellung eines Parkausweises.
Gebühren:
30,00 € für den Erst- bzw. Verlängerungsantrag
10,00 € für die Änderung des Kfz-Kennzeichens
10,00 € bei Neuausstellung durch Verlust bis zur bisherigen Gültigkeit
Formulare:
- Antrag auf Erteilung eines Anwohnerinnen- und Anwohnerparkausweises gemäß § 46 (1) Nr. 11 StVO
- Bescheinigungen bei nicht selbst zugelassenen Fahrzeugen: