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Inhalt
Nachdem der Wahlausschuss der Stadt Kerpen am 12.10.2004 das Wahlergebnis der Stichwahl der/des Bürgermeisters/in festgestellt hat, wird gem. §§ 35 und 46 b des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) in Verbindung mit §§ 63 und 75 d der Kommunalwahlordnung (KWahlO) das Ergebnis der Stichwahl der/des Bürgermeisters/in hiermit bekannt gegeben:
Bewerber/in Partei Stimmen %
1 Valkysers, Ralf CDU 8241 37,57
2 Sieburg, Marlies SPD 13696 62,43
Nach § 46 c Abs. 2 Satz 5 KWahlG ist bei der Stichwahl die/der Bewerber/in gewählt, die/der von den gültigen Stimmen die höchste Stimmenzahl erhält.
Der Wahlausschuss stellte fest, dass die Bewerberin
Marlies Sieburg, SPD
die höchste Stimmenzahl auf sich vereinigt hat und damit zur Bürgermeisterin der Stadt Kerpen gewählt ist.
Gem. § 39 Abs. 1, § 46 b KwahlG können gegen die Gültigkeit der Stichwahl der/des Bürgermeis-ters/in der Stadt Kerpen am 10. Oktober 2004
-
jeder Wahlberechtigte des Wahlgebiets,
-
die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben,
-
sowie die Aufsichtsbehörde
binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses Einspruch erheben, wenn sie eine Ent-scheidung über die Gültigkeit der Stichwahl gem. § 46 b i. V. m. § 40 Abs. 1 Buchstaben a bis c KWahlG für erforderlich halten. Der Einspruch ist beim Wahlleiter der Stadt Kerpen, Rathaus, Jahnplatz 1, 50171 Kerpen, Zimmer 112, schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.
Kerpen, den 12.10.2004 |
Stadt Kerpen, Der Bürgermeister, In Vertretung Peter Knopp, Wahlleiter |