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Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Stadt Kerpen hat in seiner Sitzung am 29.06.2004 beschlossen, die 37. Änderung des Flächennutzungsplanes „Kelzer Busch“ Stadtteil Blatzheim gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Der Wirkungsbereich der 37. Änderung des Flächennutzungsplanes „Kelzer Busch“ hat sich gegenüber dem Wirkungsbereich zum Beschluss zur Aufstellung dahingehend geändert, dass dieser westlich um die neue Betriebszufahrt und östlich um hinzugekommene private Grünflächen erweitert wurde.

  • Der Wirkungsbereich befindet sich südlich des Stadtteiles Blatzheim und wird grob begrenzt: 
    im Süden durch die B 264 n
  • im Westen durch den Neffelbach
  • im Norden durch einen Teilbereich der Straße „An den Fichten“ und
  • im Osten durch schon rekultivierte Flächen des Auskiesungsgeländes.

Der Wirkungsbereich der 37. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst nunmehr ca. 54 ha, eine Gebietsgröße von ca. 30 ha gewerblicher Bauflächen einschließlich der in der 1. Änderung des verbindlichen Flächennutzungsplanes der Stadt Kerpen dargestellten gewerblichen Bauflächen sowie der neuen Betriebszufahrt und ca. 25 ha privater Grünflächen. Die genaue Abgrenzung des Wirkungsbereiches ist dem Übersichtsplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, zu entnehmen.

Das Ziel der 37. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die derzeit in der verbindlichen 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Kerpen dargestellten

Flächen für die Landwirtschaft

in

Gewerbliche Bauflächen und Private Grünflächen mit Zweckbestimmung „Flächen zum Schutz zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft sowie Waldflächen

und

Flächen für die Landwirtschaft überlagert mit Landschaftsschutz

in

Private Grünfläche mit Zweckbestimmung „Flächen zum Schutz zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und
Landschaft“ und „gewerbliche Baufläche“, hier: neue Betriebszufahrt und Anbindung GI 6 (Verwaltungsgebäude
und Gebäude zur zeitlich begrenzten Unterkunft von Mitarbeitern etc.) an der Straße „An den Fichten“

zu ändern.

Durch die Erweiterung der in der verbindlichen 1. Änderung des Flächennutzungsplanes dargestellten und wegen der tatsächlich in Anspruch genommenen gewerblichen Bauflächen von genehmigten Betriebsanlagen sowie der neuen Zuwegung des Betriebsgeländes unmittelbar zum Kreisverkehrsplatz an die B 264 n soll dieser Standort auf Dauer gesichert werden.
Weiteres Ziel der Planung ist die planungsrechtliche Voraussetzung zur Aufstellung des parallel betriebenen Bebauungsplanes BL 275 „Kelzer Busch“ zu schaffen, um die auf dem Betriebsgelände vorhandenen Nutzungen im Bebauungsplan festzuschreiben und weitere Nutzungen ausschließen zu können.
Eingrünungen des Betriebsgeländes, die westliche Hangkante der Neffelbachaue sowie schon aufgeforstete Flächen sollen entsprechend der vorgenannten Zielvorstellungen in der 37. Änderung dargestellt und im Bebauungsplan BL 275 konkretisiert, planungsrechtlich festgesetzt und gesichert werden.

Die 37. Änderung des Flächennutzungsplans „Kelzer Busch“ mit der Erläuterung liegt gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches in der derzeit gültigen Fassung in der Zeit vom 15.11.2004 bis einschließlich 17.12.2004 (Mo - Mi von 08.00 -12.15 Uhr und 13.30-16.00 Uhr, Do von 08.00-12.00 Uhr und 13.30 - 18.30 Uhr und Fr von 08.00 -12.00 Uhr) bei der Stadtverwaltung Kerpen, 50171 Kerpen, Jahnplatz 1, Amt 16 " Stadtplanung, Stadtentwicklung , Bauen ", öffentlich aus.

Rücksprache zur 37.Änderung des Flächennutzungsplanes „Kelzer Busch“ ist während der o. g. Zeiten im Zimmer 221 möglich - Ansprechpartner ist Herr Fuhs (zuständiger Bezirksingenieur). Während der Auslegungsfrist können Anregungen vorgebracht werden, über die der Rat der Stadt Kerpen entscheidet.

Kerpen, den 
15.10.2004

Marlies Sieburg, Bürgermeisterin

15.10.2004