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Inhalt
Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte zum 01.01.2011
Ab dem 01.01.2011 werden keine Lohnsteuerkarten oder Ersatzlohnsteuerkarten vom Bürgerbüro mehr ausgestellt. Die steuerrelevanten Daten werden dann direkt durch den Arbeitgeber an das Finanzamt auf dem elektronischen Weg weitergegeben. Während der Übergangszeit bis zur erstmaligen Anwendung des elektronischen Verfahrens gilt Ihre für das Jahr 2010 ausgestellte Lohnsteuerkarte weiter.
Wird für das Jahr 2011 erstmalig eine Lohnsteuerkarte benötigt, stellt das zuständige Finanzamt auf Antrag eine Ersatzbescheinigung anstelle einer Lohnsteuerkarte aus.
Ferner wechselt auch die Zuständigkeit für die Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale, die bisher auf der Vorderseite der Lohnsteuerkarte eingetragen waren (z. B. Eintragung von Kindern, Steuerklassenwechsel und anderen Freibeträgen) von den Meldebehörden auf die Finanzämter.
Für die Erfassung und Änderung melderechtlicher Daten (z. B.: Geburt eines Kindes, Kirchenaustritt, Taufe, Heirat, Scheidung) hingegen bleiben weiterhin die Meldebehörden zuständig.
Nähere Informationen zum neuen elektronischem Lohnsteuerverfahren erhalten Sie über das Informationsportal des Bundesministeriums für Finanzen unter www.elster.de