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Inhalt
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Stadt Kerpen hat in seiner Sitzung am 29.06.2004 gemäß §2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 49. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sonderbaufläche Abfallbehandlungsanlage Haus Forst“ im Stadtteil Manheim beschlossen.
Die 49. Änderung des Flächennutzungsplanes bezieht sich auf die Darstellung der Art der Nutzung. Es ist beabsichtigt, die derzeit im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Kerpen (1. Änderung) dargestellten
- „Flächen für Versorgungsanlagen, für die Verwertung oder Beseitigung von festen Abfallstoffen sowie für Ablagerungen“ mit der Zweckbestimmung „Müllkippe“, sowie die
- „Flächen für die Landwirtschaft“ zu ändern in:
- "Sonderbaufläche Abfallbehandlungsanlage“
Der ca. 6,5 Hektar große Wirkungsbereich der 49. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sonderbaufläche Abfallbehandlungsanlage Haus Forst“ befindet sich ca 1,3 km südöstlich des Stadtteils Manheim, überwiegend auf dem Gelände der Mülldeponie Haus Forst. Die Lage des Plangebietes ist dem Übersichtsplan, welcher Bestandteil des Beschlusses ist, zu entnehmen.
Das Ziel der 49. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sonderbaufläche Abfallbehandlungsanlage Haus Forst“ ist die planungsrechtliche Sicherung des Betriebsstandortes und die Modernisierung bzw. Erweiterung der vorhandenen Wertstoffsortier- und Aufbereitungsanlage.
Vorstehender Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB 1998 in Verbindung mit § 18 der Hauptsatzung der Stadt Kerpen in der derzeit gültigen Fassung bekannt gemacht.
Kerpen, den 03.11.2004 |
Marlies Sieburg, Bürgermeisterin |