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Inhalt
Das Amt für Agrarordnung Euskirchen schließt das Flurbereinigungsverfahren Erftaue-Sindorf, gelegen im Rhein-Erft-Kreis und im Kreis Düren, mit folgender Feststellung ab (Schlussfeststellung):
- Die Ausführung des Flurbereinigungsplanes ist bewirkt.
- Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen.
- Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft sind abgeschlossen. Die Beteiligten haben ihre Verpflichtungen gegenüber der Teilnehmergemeinschaft erfüllt.
- Das Flurbereinigungsverfahren Erftaue-Sindorf endet mit Zustellung der unanfechtbaren Schlussfeststellung an die Teilnehmergemeinschaft.
- Die Teilnehmergemeinschaft erlischt zu dem unter Ziffer 4 genannten Zeitpunkt. Damit erlöschen auch die Rechte und Pflichten ihres Vorstandes.