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Inhalt
Aufgrund der §§ 7 Abs. 1 und 114 a der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.02.2004 (GV NW S. 96), hat der Rat der Stadt Kerpen in seiner Sitzung am 09.11.2004 folgende 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Kerpen über das Kommunalun-ternehmen Stadtbetriebe Kerpen, Anstalt des öffentlichen Rechts, vom 18.12.2002 beschlossen:
Artikel I
- In § 8 Abs. 3 Satz 2 wird das Wort „nicht“ gestrichen.
Es wird folgender Satz 3 angefügt: „Für vertrauliche Angelegenheiten ist die Öffentlichkeit analog der entsprechenden Bestimmungen der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Kerpen und seine Ausschüsse auszuschließen.“
- In § 8 Abs. 1 wird folgender Satz 4 angefügt: „Zeit und Ort der Sitzung sowie die Tagesordnung sind öffentlich bekannt zu machen.“
Artikel II
Die 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Kerpen über das Kommunalunternehmen Stadt-betriebe Kerpen, Anstalt des öffentlichen Rechts, tritt mit dem Tag der Bekanntmachung in Kraft.
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften gem. § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit die-ser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) die Bürgermeisterin hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Kerpen, den 10.11.2004 |
Marlies Sieburg, Bürgermeisterin |