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Inhalt
Der Rat der Stadt Kerpen hat in seiner Sitzung am
Auf Vorschlag des Rechnungsprüfungsausschusses bestätigt der Stadtrat das vom Bürgermeister festgestellte Ergebnis:
|
Verwaltungs- |
Vermögens- |
Insgesamt € |
a) bereinigte Soll-Einnahmen |
99.882.835,84 |
21.030.968,61 |
120.913.804,45 |
b) bereinigte Soll-Ausgaben |
99.882.835,84 |
21.030.968,61 |
120.913.804,45 |
c) Soll-Fehlbetrag |
-,-- |
-,-- |
-,-- |
Der Rat der Stadt Kerpen beschließt einstimmig, dem Bürgermeister Entlastung gemäß § 94 Abs. 1 GO NW für die Jahresrechnung 2002 zu erteilen.
Aufgrund des § 94 Abs. 2 GO NW werden die vorstehenden Abschlusszahlen sowie der Entlastungsbeschluss des Stadtrates der Stadt Kerpen hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Jahresrechnung 2002 mit Rechenschaftsbericht der Stadt Kerpen liegen in der Zeit vom 06.12.-
Kerpen, 23.11.2004 I.V. P.Knopp, Erster Beigeordneter