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Öffentliche Bekanntmachung

Auf Grund des § 5 Abs. 5 der Satzung der Stadt Kerpen über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage – Entwässerungssatzung – vom 23.12.1980 unter Berücksichtigung der Änderungen vom 29.12.1988 und 25.09.1992 wird hiermit bekannt gegeben, dass die Straße Im Broich, Sindorf, mit einem Schmutzwasserkanal ausgestattet ist.
Damit ist nach den Bestimmungen der Entwässerungssatzung der Anschluss der an diesen Straßen gelegenen Grundstücke an die gemeindliche Entwässerungsanlage vorgeschrieben.

Kerpen, den 
16.12.2004

Marlies Sieburg, Bürgermeisterin

20.12.2004