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Inhalt
Der Rat der Stadt Kerpen hat in seiner Sitzung am 22.02.2005 beschlossen, die 39. Änderung des Flächennutzungsplanes „Grünvernetzung“ im Stadtgebiet Kerpen gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.
Der Wirkungsbereich der 39. Änderung des Flächennutzungsplanes „Grünvernetzung“ umfasst das gesamte Stadtgebiet.
Das Ziel der 39. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Ausweisung eines zusammenhängenden Grünvernetzungssystems für das gesamte Stadtgebiet.
Hierfür werden Flächen zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft bzw. Flächen zur Umsetzung sonstiger Begrünungsmaßnahmen dargestellt, die die derzeitig bestehenden Nutzungen überlagern – im Textteil als „Suchraum“ benannt. Eine rechtsverbindliche Wirkung gegenüber dem einzelnen ist nicht gegeben, das heißt eine Inanspruchnahme der Flächen kann nur im Einvernehmen mit dem Eigentümer erfolgen. Zur Vermeidung evt. sozialer Härtefälle ist bei Pachtland ebenfalls der Pächter zu hören.
Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung liegt mit den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und mit der Begründung gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches in der derzeit gültigen Fassung in der Zeit vom
29.03.2005 bis einschließlich 04.05.2005
(Mo - Mi von 08.00 -12.15 Uhr und 13.30-16.00 Uhr, Do von 08.00-12.00 Uhr und 13.30 - 18.30 Uhr und Fr von 08.00 -12.00 Uhr) bei der Stadtverwaltung Kerpen, 50171 Kerpen, Jahnplatz 1, Amt 16 " Stadtplanung, Stadtentwicklung, Bauen ", öffentlich aus.
Rücksprache zur 39. Änderung des Flächennutzungsplanes „Grünvernetzung“ ist während der o. g. Zeiten im Zimmer 232 möglich - Ansprechpartner ist Herr Höhne. Während der Auslegungsfrist können Anregungen vorgebracht werden, über die der Rat der Stadt Kerpen entscheidet.
Hinweis:
Gem. § 3 (2) Satz 2 BauGB: Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bleiben bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt.
Kerpen, den 15.03.2005 |
Marlies Sieburg, Bürgermeisterin |