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Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Stadt Kerpen hat in seiner Sitzung am 30.11.2004 gemäß § 2 (1) BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes BR 312 „Am Ginsterberg“ im Stadtteil Brüggen, beschlossen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes BR 312 „Am Ginsterberg“ liegt am südwestlichen Ortsrand des Stadtteils Brüggen und wird wie folgt begrenzt:

  • südöstlich durch die Straße „Am Ginsterberg“
  • westlich durch einen landwirtschaftlichen Betrieb
  • nördlich durch das Flurstück 146 im Flur 30 und den Wirtschaftsweg (Flurstück 98 im Flur 30)
  • östlich durch das Flurstück 86 im Flur 30

Das Plangebiet hat die Größe von ca. 0,3 ha.

Das Ziel des Bebauungsplanes BR 312 „Am Ginsterberg“ ist es, im Bereich der langen Hausgärten der Häuser Nr. 78 und 80 der Straße „Am Ginsterberg“ eine Arrondierung des Ortsrandes mit einer großzügigen aufgelockerten Bebauung in Form von freistehenden Einfamilienhäusern zu erreichen.

Die öffentliche Unterrichtung und Anhörung gem. § 3 (1) BauGB zum vorbezeichneten Bebauungsplan BR 312 „Am Ginsterberg“, Stadtteil Brüggen erfolgt in der Zeit vom
31.03.2005 bis 04.05.2005
Mo-Mi von 08.00-12.15 und von 13.30-16.00, Do von 08.00-12.00 und von 13.30- 18.30 und Fr von 08.00-12.00 bei der Stadtverwaltung Kerpen, 50171 Kerpen, Jahnplatz 1, im Amt 16, Abteilung 16.1 " Stadtplanung ", Zimmer 216. Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Dieken.

Die Stadt Kerpen wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung mit ihren voraussichtlichen Auswirkungen öffentlich unterrichten und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben. Jeder der sich vom Vorentwurf des Bebauungsplanes BR 312 „Am Ginsterberg“ betroffen fühlt, kann sich zum Vorentwurf während des o.g. Zeitraumes bei der Stadtverwaltung Kerpen, Jahnplatz 1, 50171 Kerpen äußern. Während der Auslegungsfrist können Anregungen vorgebracht werden, über die der Rat der Stadt Kerpen entscheidet.

Kerpen, den 
21.03.2005

Marlies Sieburg, Bürgermeisterin

21.03.2005