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Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Stadt Kerpen hat in seiner Sitzung am 16.03.2004 die Aufhebung des am 20.03.2001 gefassten Aufstellungsbeschlusses und gemäß § 2 (1) Bau GB die Neuaufstellung der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes „Vinger Weg“ im Stadtteil Kerpen beschlossen.
In der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr wurde ebenfalls am 16.03.2004 der Beschluss zur öffentlichen Auslegung der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes „Vinger Weg“ gefasst.

Der Wirkungsbereich der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes „Vinger Weg“ befindet sich am westlichen Siedlungsrand des Stadtteils Kerpen und wird nördlich begrenzt durch den südlichen Fahrbahnrand der Stiftsstraße (B 264 alt) und erstreckt sich westlich ca. 70 m und östlich ca. 100 m parallel des Vinger Weges. Der Wirkungsbereich des Plangebietes ist in einem Übersichtsplan, welcher Bestandteil dieses Beschlusses ist, im Maßstab 1: 5000 dargestellt.
Die 29. Änderung des Flächennutzungsplanes bezieht sich auf die Art der Darstellung der Art der Nutzung.
Inhalt der Änderung ist:

  1. von Gemischte Baufläche in Wohnbaufläche
  2. von Wohnbauflächen in Öffentliche Grünflächen
  3. von Gemischte Baufläche in Grünfläche

Die genaue Abgrenzung des Wirkungsbereiches ist dem Übersichtsplan, der Bestandteil des Beschlusses ist, zu entnehmen. Der Änderungsbereich ist ca. 2,1 ha groß.

Ziele und Zwecke der Planung
Ziel und Zweck der Planung ist, für diesen Bereich Wohnbauflächen auszuweisen um unerwünschte gewerbliche Nutzungen und Nutzungen des Handels, die auf Grundlage des rechtsverbindlichen Art- und Maßplanes von 1960 genehmigt und zwischenzeitlich aufgegeben wurden auszuschließen.
Durch die geplante Darstellung als Wohnbauflächen für diesen Bereich wird eine geordnete städtebauliche Entwicklung des Stadtteiles Kerpen gesichert.
Parallel zur Flächennutzungsplanänderung wird der Bebauungsplanes KE 262 „Vinger Weg“ Stadtteil Kerpen betrieben.
Ein ca.12 m breite Grünfläche wird im Bebauungsplan differenziert als öffentliche Grünfläche mit der Umgrenzung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft festgesetzt.
In den dazugehörigen textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan werden diese Maßnahmen noch konkretisiert.

Mit der Aufstellung der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes soll für diesen Bereich die Entwicklung am westlichen Siedlungsrand des Stadtteiles Kerpen zum Abschluss gebracht werden.

Die 29. Änderung des Flächennutzungsplanes liegt mit der Erläuterung gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches in der derzeit gültigen Fassung in der Zeit

vom 12.04.2005 bis einschließlich 13.05.2005

Mo-Mi von 08.00-12.15 und von 13.30-16.00, Do von 08.00-12.00 und von 13.30- 18.30 und Fr von 08.00-12.00 bei der Stadtverwaltung Kerpen, 50171 Kerpen, Jahnplatz 1, im Amt 16, Abteilung 16.1 " Stadtplanung ", öffentlich aus.

Rücksprache zur 29. Änderung des Flächennutzungsplanes „Vinger Weg“ ist während der o. g. Zeiten im Zimmer 221 möglich - Ansprechpartner ist Herr Fuhs (zuständiger Bezirksingenieur). Während der Auslegungsfrist können Anregungen vorgebracht werden, über die der Rat der Stadt Kerpen entscheidet.

Kerpen, den 
22.03.2004

i.V. Peter Knopp, 1. Beigeodneter

22.03.2005