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Inhalt
Der Rat der Stadt Kerpen hat in seiner Sitzung am 22.02.2005 die Aufstellung des Bebauungsplanes SI 316 "Kreisverkehrsplatz Visteonstraße/Europaring“, Stadtteil Sindorf, gem. § 2 (1) BauGB und die Teilaufhebung der Bebauungspläne SI 232 A und SI 24 beschlossen.
Das Plangebiet des Bebauungsplanes SI 316 "Kreisverkehrsplatz Visteonstraße/Europaring" liegt im Süden des Stadtteiles Sindorf, es umfasst den Kreuzungsbereich des Europaringes mit der Visteonstraße und der Strasse „Am Gewerbehof“.
Die Lage des Plangebietes ist dem Übersichtsplan zu entnehmen.
Planungsziel des Bebauungsplanes ist es, die planungsrechtliche Grundlage zur Umgestaltung des Knotenpunktes zu einem Kreisverkehrsplatz zu schaffen.
Der zukünftige Bebauungsplan SI 316 "Kreisverkehrsplatz Visteonstraße/Europaring" umfasst einen Teilbereich der rechtskräftigen Bebauungspläne SI 232 A und SI 24.
Die Überplanung der o.g. Bebauungspläne SI 232 A und SI 24 ist zur Verwirklichung der planerischen Zielsetzungen des Bebauungsplanes SI 316 und zur Schaffung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung erforderlich.
Vorstehender Beschluss des Rates der Stadt Kerpen wird hiermit gemäß § 2 (1) BauGB in Verbindung mit § 18 der Hauptsatzung der Stadt Kerpen in der derzeit gültigen Fassung, bekannt gemacht.
Das Plangebiet des Bebauungsplanes SI 316 "Kreisverkehrsplatz Visteonstraße/Europaring" liegt im Süden des Stadtteiles Sindorf, es umfasst den Kreuzungsbereich des Europaringes mit der Visteonstraße und der Strasse „Am Gewerbehof“.
Die Lage des Plangebietes ist dem Übersichtsplan zu entnehmen.
Planungsziel des Bebauungsplanes ist es, die planungsrechtliche Grundlage zur Umgestaltung des Knotenpunktes zu einem Kreisverkehrsplatz zu schaffen.
Der zukünftige Bebauungsplan SI 316 "Kreisverkehrsplatz Visteonstraße/Europaring" umfasst einen Teilbereich der rechtskräftigen Bebauungspläne SI 232 A und SI 24.
Die Überplanung der o.g. Bebauungspläne SI 232 A und SI 24 ist zur Verwirklichung der planerischen Zielsetzungen des Bebauungsplanes SI 316 und zur Schaffung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung erforderlich.
Vorstehender Beschluss des Rates der Stadt Kerpen wird hiermit gemäß § 2 (1) BauGB in Verbindung mit § 18 der Hauptsatzung der Stadt Kerpen in der derzeit gültigen Fassung, bekannt gemacht.
Kerpen, den 04.04.2005 |
Marlies Sieburg, Bürgermeisterin |
04.04.2005