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Inhalt
4. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Kerpen über das Kommunalunternehmen
Stadtbetriebe Kerpen, Anstalt des öffentlichen Rechts vom 27.04.2005
Aufgrund der §§ 7 Abs. 1 und 114 a der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666), zuletzt geän-dert durch Gesetz vom 16.11.2004 (GV NW S. 644), hat der Rat der Stadt Kerpen in seiner Sit-zung am 26.04.2005 folgende 4. Satzung zu Änderung der Satzung der Stadt Kerpen über das Kommunalunternehmen Stadtbetriebe Kerpen, Anstalt des öffentlichen Rechts, vom 18.12.2002 beschlossen:
Artikel I
-
§ 1 – Rechtsform, Name, Sitz, Stammkapital
wird wie folgt geändert:
Die Absätze 2 und 5 entfallen.
Absatz 3 wird Absatz 2, Absatz 4 wird Absatz 3. -
§ 2 – Aufgaben des Kommunalunternehmens
wird wie folgt geändert:
Absatz 1 Ziffer 1 entfällt.
Die Ziffern 2 bis 10 verschieben sich entsprechend nach oben.
Artikel II
Die 4. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Kerpen über das Kommunalunterneh-men Stadtbetriebe Kerpen, Anstalt des öffentlichen Rechts, tritt rückwirkend zum 01.01.2005 in Kraft.
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewie-sen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften gem. § 7 Abs. 6 der Ge-meindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes
Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) die Bürgermeisterin hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt
und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet
worden, die den Mangel ergibt.
Kerpen, den 27.04.2005 |
Marlies Sieburg, Bürgermeisterin |