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Inhalt
Der Rat der Stadt Kerpen hat in seiner Sitzung am 26.04.2005 beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan KE 267 B „Stiftsstraße/Filzengraben“ im Stadtteil Kerpen gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.
Das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes KE 267 B „Stiftsstraße/Filzengraben“ liegt im Zentrum von Kerpen. Es wird im Süden durch die Stiftsstraße, im Westen durch die in Verlängerung der Vinzenzstraße verlaufende westliche Grundstücksgrenze der Bürgerbank, im Norden durch die vorhandene Grundstücksgrenze der bebauten Grundstücke Flurstücksnummer 163 und 165 an der Vinzenzstraße und im Osten durch die Straße Filzengraben begrenzt.
Die Abgrenzung des Plangebietes ist einem Lageplan im Maßstab 1 : 2500 zu entnehmen.
Die Größe des Plangebiets beträgt ca. 0,6 ha.
Wesentliche Zielvorstellung der Planung für den Bereich des Bebauungsplanes KE 267 B „Stiftsstraße/Filzengraben“ ist es, die derzeit mangelhafte Situation in Form von in weiten Bereichen desolater Bausubstanz, Überfrachtung und unverträglichen Nutzungen sowie den daraus resultierenden ungesunden Wohn-, Lebens- und Arbeitsverhältnissen städtebaulich neu zu ordnen.
Planungsziel für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist die Realisierung einer Gebäudegruppe für altengerechtes Wohnen, die sich zur Stiftsstraße, zum Filzengraben und zu einer neuen Erschließungsstraße zwischen Vinzenzstraße und Filzengraben hin orientiert.
Der Bebauungsplan KE 267 B wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan (Vorhaben- und Erschließungsplan / VEP Teil B) gem. § 12 Abs. 1 BauGB entwickelt. Die im Süden des Plangebietes gelegenen bebauten Teilflächen an der Stiftsstraße (Teil A in zwei Teilflächen) werden gem. § 12 Abs. 4 BauGB in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit einbezogen.
Der Bebauungsplanentwurf liegt mit der Begründung in der Zeit
vom 06.06.2005 bis einschließlich 07.07.2005
(Mo - Mi von 08.00 -12.15 Uhr und 13.30-16.00 Uhr, Do von 08.00-12.00 Uhr und 13.30 - 18.30 Uhr und Fr von 08.00 -12.00 Uhr) bei der Stadtverwaltung Kerpen, 50171 Kerpen, Jahnplatz 1, Amt 16 " Stadtplanung, Stadtentwicklung, Bauen ", öffentlich aus. Anregungen können während der Auslegungszeit zur Niederschrift erklärt oder schriftlich vorgebracht werden.
Für den Bebauungsplan KE 267 B „Stiftsstraße/Filzengraben“ liegen folgende umweltbezogenen Informationen vor:
• Landschaftspflegerischer Fachbeitrag des Büros
Rücksprache zum Bebauungsplan KE 267 B „Stiftsstraße/Filzengraben“ ist während der o. g. Zeiten im Zimmer 221 möglich - Ansprechpartner ist Herr Fuhs. Während der Auslegungsfrist können Anregungen zur Niederschrift erklärt oder schriftlich vorgebracht werden, über die der Rat der Stadt Kerpen entscheidet.
Hinweis:
Gem. § 3 (2) Satz 2 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bleiben bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt.
Kerpen, den 23.05.2005 |
Marlies Sieburg, Bürgermeisterin |