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Inhalt
Der Rat der Stadt Kerpen hat in seiner Sitzung am 26.04.2005 beschlossen, die 47. Änderung des Flächennutzungsplanes „Stiftsstraße/Filzengraben“ im Stadtteil Kerpen gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.
Die 47. Änderung des Flächennutzungsplanes bezieht sich auf die Darstellung der Art und Nutzung.
Inhalt der Änderung ist eine derzeit im verbindlichen FNP (1.Änderung) der Stadt Kerpen dargestellte gemischte Baufläche in gemischte und Wohnbaufläche zu ändern.
Der Wirkungsbereich der 47. Änderung des Flächennutzungsplanes „Stiftsstraße/Filzengraben“ befindet sich im Zentrum des Stadtteils Kerpen und umfasst grob begrenzt den Blockinnenbereich im Straßeneck der Straßen
- Stiftsstraße
- Vinzenzstraße und
- Filzengraben.
Die genaue Abgrenzung des Wirkungsbereiches ist dem Übersichtsplan zu entnehmen.
Der Flächennutzungsplanentwurf liegt mit dem Erläuterungsbericht gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches in der derzeit gültigen Fassung in der Zeit
vom 06.06.2005 bis einschließlich 07.07.2005
(Mo - Mi von 08.00 -12.15 Uhr und 13.30-16.00 Uhr, Do von 08.00-12.00 Uhr und 13.30 - 18.30 Uhr und Fr von 08.00 -12.00 Uhr) bei der Stadtverwaltung Kerpen, 50171 Kerpen, Jahnplatz 1, Amt 16 " Stadtplanung, Stadtentwicklung, Bauen ", öffentlich aus. Anregungen können während der Auslegungszeit zur Niederschrift erklärt oder schriftlich vorgebracht werden.
Im Zuge des parallel im Verfahren befindlichen Bebauungsplanes wurde ein landschaftspflegerischer Fachbeitrag erarbeitet.
Rücksprache zur 47. Änderung des Flächennutzungsplanes „Stiftsstraße/Filzengraben“ ist während der o. g. Zeiten im Zimmer 221 möglich - Ansprechpartner ist Herr Fuhs. Während der Auslegungsfrist können Anregungen zur Niederschrift erklärt oder schriftlich vorgebracht werden, über die der Rat der Stadt Kerpen entscheidet.
Hinweis:
Gem. § 3 (2) Satz 2 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bleiben bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt.
Kerpen, den 23.05.2005 |
Marlies Sieburg, Bürgermeisterin |