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Inhalt
Der Rat der Stadt Kerpen hat in seiner Sitzung am 28.06.2005 die Aufstellung des o.g. Bebauungsplanes gem. § 2 (1) BauGB beschlossen.
Der Planbereich der 4. Änderung umfasst den kompletten Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes SI 231 A " Hahner Äcker Ost ". Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:
Im Süden durch die BAB 4, im Westen durch die Visteonstraße, im Norden durch den Europaring und im Osten durch die Erfttalstraße (L 122) . Die Lage des Plangebietes ist dem Übersichtsplan, zu entnehmen. Ziel der 4.Änderung ist es, den auf Grundlage des Bebauungsplanes SI 231 A " Hahner Äcker Ost " entstandenen Gewerbe - und Technologiepark östlich der Visteonstraße mit teilweise geänderten planerischen Zielsetzungen weiter zu entwickeln.
Vorstehender Beschluss des Rates der Stadt Kerpen wird hiermit gemäß § 2 (1) BauGB in Verbindung mit § 18 der Hauptsatzung der Stadt Kerpen in der derzeit gültigen Fassung, bekannt gemacht.
Der Planbereich der 4. Änderung umfasst den kompletten Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes SI 231 A " Hahner Äcker Ost ". Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:
Im Süden durch die BAB 4, im Westen durch die Visteonstraße, im Norden durch den Europaring und im Osten durch die Erfttalstraße (L 122) . Die Lage des Plangebietes ist dem Übersichtsplan, zu entnehmen. Ziel der 4.Änderung ist es, den auf Grundlage des Bebauungsplanes SI 231 A " Hahner Äcker Ost " entstandenen Gewerbe - und Technologiepark östlich der Visteonstraße mit teilweise geänderten planerischen Zielsetzungen weiter zu entwickeln.
Vorstehender Beschluss des Rates der Stadt Kerpen wird hiermit gemäß § 2 (1) BauGB in Verbindung mit § 18 der Hauptsatzung der Stadt Kerpen in der derzeit gültigen Fassung, bekannt gemacht.
Kerpen, den 05.07.2005 |
Marlies Sieburg, Bürgermeisterin |
05.07.2005