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Inhalt
Schadensersatzansprüche gegen die Stadt Kerpen
Erleidet eine Person einen Schaden für den die Stadt Kerpen verantwortlich ist, so kann die Stadt Kerpen unter Umständen zum Schadensersatz herangezogen werden.
Der Schaden kann hier schriftlich oder auch telefonisch angemeldet werden.
Beschädigung städtischen Eigentums durch Dritte
Durch Unachtsamkeit oder Fahrlässigkeit kann städtisches Eigentum (z.B. Straßenlaternen, Poller, Verkehrszeichen, Grünanlagen) beschädigt werden. Diese Schäden sollten unverzüglich hier gemeldet werden. Erfolgt z.B. keine Anzeige bei einem Unfall mit einem Fahrzeug, so muss der Schädiger unter Umständen mit einer Anzeige wegen Fahrerflucht rechnen. Die Angabe des amtlichen Kennzeichens, sowie Name und Anschrift des Fahrzeughalters sollten ebenso angegeben werden, wie Name und Adresse des Verursachers, Unfallort, Unfallzeitpunkt und der Angabe welche Sache beschädigt wurde. Bei der Verursachung durch Minderjährige sollten die Namen und Adressen der Erziehungsberechtigten angegeben werden.