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Inhalt
Auf Grund des § 5 Abs. 5 der Satzung der Stadt Kerpen über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage – Entwässerungssatzung – vom 23.12.1980 unter Berück-sichtigung der Änderungen vom 29.12.1988 und 25.09.1992 wird hiermit bekannt gegeben, dass die Straßenabschnitte Altes Forsthaus 1 - 3 in Mödrath und Stiftsstraße 212 - 214 in Kerpen, mit einem betriebsfertigen Schmutzwasserkanal ausgestattet sind.
Damit sind nach den Bestimmungen der Entwässerungssatzung die an diesen Straßen gelegenen Grundstücke binnen 3 Monaten nach dieser öffentlichen Bekanntmachung an die gemeindliche Ent-wässerungsanlage anzuschließen.
Kerpen, den 01.08.2005 |
Marlies Sieburg, Bürgermeisterin |