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Inhalt
Der Rat der Stadt Kerpen hat in seiner Sitzung am 28.06.2005 die Aufstellung des o.g. vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gem. § 2 (1) BauGB beschlossen.
Das ca. 1,8 ha große Plangebiet befindet sich in der Ortslage Buir, ca. 300 m südlich der Pfarrkirche St. Michael. Es umfasst die Wohn- und Wirtschaftsgebäude sowie die hofnahen Freiflächen der Hofanlage Anstelburg (St. Michael Straße 6)
• im Norden und Osten schließen sich ausgedehnte Parkanlagen an,
• im Süden ist das Plangebiet von der St. Michael Straße begrenzt,
• westlich des Plangebietes schließt sich ein- bis zweigeschossige Wohnbebauung am „Neuen Weg“ an (Einfamilienhäuser).
Die Lage des Plangebietes ist dem Übersichtsplan zu entnehmen.
Die wesentlichen Ziele und Zwecke des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sind:
• Errichtung einer Gesundheits- und Therapieeinrichtung für Pferde mit angegliederter Pensionstierhaltung,
• Erhalt, Umnutzung und Weiterentwicklung einer ortsbildprägenden Hofanlage unter Wahrung einer im weitesten Sinne „landwirtschaftlichen“ Nutzung,
Durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan BU 317 wird ein Teilbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes 6 " Broichstraße " der Gemeinde Buir überplant. Der Bebauungsplan Nr. 6 der Gemeinde Buir wird im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes BU 317 „Gesundheits- und Therapieeinrichtung für Pferde“ aufgehoben.
Vorstehender Beschluss des Rates der Stadt Kerpen wird hiermit gemäß § 2 (1) BauGB in Verbindung mit § 18 der Hauptsatzung der Stadt Kerpen in der derzeit gültigen Fassung, bekannt gemacht.
Das ca. 1,8 ha große Plangebiet befindet sich in der Ortslage Buir, ca. 300 m südlich der Pfarrkirche St. Michael. Es umfasst die Wohn- und Wirtschaftsgebäude sowie die hofnahen Freiflächen der Hofanlage Anstelburg (St. Michael Straße 6)
• im Norden und Osten schließen sich ausgedehnte Parkanlagen an,
• im Süden ist das Plangebiet von der St. Michael Straße begrenzt,
• westlich des Plangebietes schließt sich ein- bis zweigeschossige Wohnbebauung am „Neuen Weg“ an (Einfamilienhäuser).
Die Lage des Plangebietes ist dem Übersichtsplan zu entnehmen.
Die wesentlichen Ziele und Zwecke des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sind:
• Errichtung einer Gesundheits- und Therapieeinrichtung für Pferde mit angegliederter Pensionstierhaltung,
• Erhalt, Umnutzung und Weiterentwicklung einer ortsbildprägenden Hofanlage unter Wahrung einer im weitesten Sinne „landwirtschaftlichen“ Nutzung,
Durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan BU 317 wird ein Teilbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes 6 " Broichstraße " der Gemeinde Buir überplant. Der Bebauungsplan Nr. 6 der Gemeinde Buir wird im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes BU 317 „Gesundheits- und Therapieeinrichtung für Pferde“ aufgehoben.
Vorstehender Beschluss des Rates der Stadt Kerpen wird hiermit gemäß § 2 (1) BauGB in Verbindung mit § 18 der Hauptsatzung der Stadt Kerpen in der derzeit gültigen Fassung, bekannt gemacht.
Kerpen, den 26.08.2005 |
Marlies Sieburg, Bürgermeisterin |
31.08.2005