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Inhalt
Der Rat der Stadt Kerpen hat in seiner Sitzung am 28.06.2005 die Aufstellung der o.g. Änderung des Flächennutzungsplanes gem. § 2 (1) BauGB beschlossen.
Das ca. 1,8 ha große Plangebiet befindet sich in der Ortslage Buir, ca. 300 m südlich der Pfarrkirche St. Michael. Es umfasst die Wohn- und Wirtschaftsgebäude sowie die hofnahen Freiflächen der Hofanlage Anstelburg (St. Michael Straße 6).
• im Norden und Osten schließen sich ausgedehnte Parkanlagen an,
• im Süden ist das Plangebiet von der St. Michael Straße begrenzt,
• westlich des Plangebietes schließt sich ein- bis zweigeschossige Wohnbebauung am „Neuen Weg“ an (Einfamilienhäuser).
Die Lage des Plangebietes ist dem Übersichtsplan zu entnehmen.
Die 51. Änderung des Flächennutzungsplanes bezieht sich auf die Darstellung der Art der Nutzung. Es ist beabsichtigt, die derzeit im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Kerpen (1. Änderung) dargestellten:
• „Flächen für die Landwirtschaft“ zu ändern in
• „Sonderbaufläche Gesundheits- und Therapieeinrichtung für Pferde“.
Vorstehender Beschluss des Rates der Stadt Kerpen wird hiermit gemäß § 2 (1) BauGB in Verbindung mit § 18 der Hauptsatzung der Stadt Kerpen in der derzeit gültigen Fassung, bekannt gemacht.
Das ca. 1,8 ha große Plangebiet befindet sich in der Ortslage Buir, ca. 300 m südlich der Pfarrkirche St. Michael. Es umfasst die Wohn- und Wirtschaftsgebäude sowie die hofnahen Freiflächen der Hofanlage Anstelburg (St. Michael Straße 6).
• im Norden und Osten schließen sich ausgedehnte Parkanlagen an,
• im Süden ist das Plangebiet von der St. Michael Straße begrenzt,
• westlich des Plangebietes schließt sich ein- bis zweigeschossige Wohnbebauung am „Neuen Weg“ an (Einfamilienhäuser).
Die Lage des Plangebietes ist dem Übersichtsplan zu entnehmen.
Die 51. Änderung des Flächennutzungsplanes bezieht sich auf die Darstellung der Art der Nutzung. Es ist beabsichtigt, die derzeit im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Kerpen (1. Änderung) dargestellten:
• „Flächen für die Landwirtschaft“ zu ändern in
• „Sonderbaufläche Gesundheits- und Therapieeinrichtung für Pferde“.
Vorstehender Beschluss des Rates der Stadt Kerpen wird hiermit gemäß § 2 (1) BauGB in Verbindung mit § 18 der Hauptsatzung der Stadt Kerpen in der derzeit gültigen Fassung, bekannt gemacht.
Kerpen, den 26.08.2005 |
Marlies Sieburg, Bürgermeisterin |
31.08.2005