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Der Rat der Stadt Kerpen hat in seiner Sitzung am 13.09.2005 beschlossen, den Bebauungsplan BR     Nr. 312 „Am Ginsterberg“ Stadtteil Brüggen gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.

Das Plangebiet liegt am südwestlichen Ortsrand des Stadtteils Brüggen und wird wie folgt begrenzt:

  • südöstlich durch die Straße „Am Ginsterberg“ 
  • westlich durch einen landwirtschaftlichen Betrieb.  
  • nördlich durch das Flurstück 146 im Flur 30 u. den Wirtschaftsweg (Flurstück 98 im Flur 30)
  • östlich durch das Flurstück 86 im Flur 30

Die Lage des Plangebietes ist dem Übersichtsplan, die genaue Abgrenzung dem Bebauungsplan BR Nr. 312 „Am Ginsterberg“ im Maßstab 1 : 500 zu entnehmen.

Ziel und Zweck des Bebauungsplanes BR Nr. 312 „Am Ginsterberg“ ist es im Bereich der langen Hausgärten der Häuser Nr.78 u. 80 der Straße “Am Ginsterberg“ eine Arrondierung des Ortsrandes mit einer großzügigen aufgelockerten Bebauung in Form von freistehenden Einfamilienhäusern zu erreichen.

Der Bebauungsplanentwurf liegt mit den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und mit der Begründung gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches in der derzeit gültigen Fassung in der Zeit vom

05.10.2005 bis einschließlich 11.11.2005

(Mo - Mi von 08.00 -12.15 Uhr und 13.30-16.00 Uhr, Do von 08.00-12.00 Uhr und 13.30 - 18.30 Uhr und Fr von 08.00 -12.00 Uhr) bei der Stadtverwaltung Kerpen, 50171 Kerpen, Jahnplatz 1, Amt 16 "Stadtplanung, Stadtentwicklung, Bauen ", öffentlich aus. Anregungen können während der Auslegungszeit zur Niederschrift erklärt oder schriftlich vorgebracht werden.

Für den Bebauungsplan BR Nr. 312 „Am Ginsterberg“ liegen folgende umweltbezogenen Informationen vor:

  • Landschaftspflegerischer Fachbeitrag des Büros Reepel vom Juni 2005
  • Umweltbericht des Büros Reepel vom Juni 2005
  • Stellungnahme der Unteren Landschaftsbehörde des Rhein – Erft - Kreises vom 29.04.05

Rücksprache zum Bebauungsplan BR Nr. 312 „Am Ginsterberg“ ist während  der o. g. Zeiten im Zimmer 232 möglich - Ansprechpartner ist Frau Dieken. Während der Auslegungsfrist können Anregungen zur Niederschrift erklärt oder schriftlich vorgebracht werden, über die der Rat der Stadt Kerpen entscheidet.

Hinweis:

Gem. § 3 (2) Satz 2 BauGB bleiben nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt

Kerpen, den 
20.09.2005

Marlies Sieburg, Bürgermeisterin

22.09.2005