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Wappen Stadt Kerpen
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Inhalt

  1. Prüfung der Anträge auf Pflegegeldzuschuss bei Tagespflege nach KJHG und BSHG
    Bewilligungsgrundlage: Einkommensgrenze nach BSHG

  2. Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
    • aktuelle Gehalts-/Lohnabrechnung
    • Prämiennachweise der Hausrat-, Unfall-, Risikolebens-, privaten Haftpflichtversicherung
    • Nachweis über Einkünfte nach dem 325,-- €-Gesetz
    • Nachweise über erhaltene Unterhaltsleistungen
    • Kindergeldbescheid
    • Rentenbescheid
    • Nachweis über zu zahlenden Mietzins (kalt)
    • Nachweis über Entfernungskilometer zur Arbeitsstelle
    • Sozialhilfe-/Arbeitslosen-/Wohngeldbescheid
    • Gewinn- und Verlustrechnung/Bilanz (bei Einkünften aus selbständiger Tätigkeit)