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Inhalt
Berechnung und Festsetzung der Elternbeiträge
Einkommen im Sinne der Satzung der Kolpingstadt Kerpen über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege, die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in der Trägerschaft der Kolpingstadt Kerpen und die Förderung der Kindertagespflege in der Kolpingstadt Kerpen in Kindertageseinrichtungen ist die Summe aller positiven Einkünfte der Eltern (=Gesamtbruttoarbeitslohn) abzüglich der Werbungskostenpauschale in Höhe von 1.000,00 € oder nachweislich der vom Finanzamt anerkannten höheren Werbungskosten.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- Erklärung zum Elternbeitrag (im Kindergarten erhältlich)
- Einkommensteuerbescheid aus dem vorangegangenen Jahr oder Lohnsteuerbescheinigungen
- Dezember-Abrechnung mit Jahreswerten
- Arbeitslosengeld 2 - Bescheide ("Hartz IV" - Leistungen nach SGB II)
- Sozialhilfe-Bescheide (Leistungen nach SGB XII)
- Gewinn- und Verlustrechnung/Bilanz (bei Einkünften aus selbständiger Tätigkeit)
- Nachweis über Einkünfte nach 450,00 €-Gesetz
- Arbeitslosen-/Wohngeldbescheid
- Nachweis über erhaltene Unterhaltsleistungen
- Rentenbescheide
Sollten sich im laufenden Jahr die Einkünfte verändert haben (z. B. Arbeitsplatzwechsel, Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit, Arbeitslosigkeit etc.) so sind die aktuellen Einkünfte nachzuweisen.
(Tabelle bitte anklicken)