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Inhalt
Aufgrund §§ 7 Abs. 1 und 114a der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.11.2004 (GV NW S. 644) hat der Rat der Stadt Kerpen in seiner Sitzung am 25.10.2005 folgende Satzung beschlossen:
Artikel 1
Die Satzung der Stadt Kerpen über das Kommunalunternehmen Stadtbetriebe Kerpen, Anstalt des öffentlichen Rechts vom 18.12.2002, zuletzt geändert am 27.04.2005 wird aufgehoben.
Artikel 2
Diese Aufhebungssatzung tritt zum 01.01.2006 in Kraft.
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften gem. § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) die Bürgermeisterin hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Kerpen, den 27.10.2005 |
Marlies Sieburg, Bürgermeisterin |