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Inhalt
Das Plangebiet liegt am nordöstlichen Ortsrand des Kerpener Stadtteils Horrem. Es umfasst einen Teilbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes HO 290 C " Am Ichendorfer Weg ". Der Änderungsbereich wird im Osten von der Hangkante zum Baugebiet " Alte Kartbahn ", im Süden vom Betriebsgelände des ehemaligen Gaswerkes - im Westen von der Gärten bzw. Betriebsflächen der an der Hauptstraße ( L 163 ) angrenzenden Bebauung und im Norden vom Betriebsgelände eines Verbrauchermarktes begrenzt. Die Lage des Plangebietes ist dem Übersichtsplan, die genaue Abgrenzung dem Bebauungsplan im Maßstab 1 : 500 zu entnehmen.Planungsziel des Bebauungsplanes ist die Realisierung von Einfamilienhäusern, insbesondere in Form von Doppelhäusern. Die Abgrenzung ist dem Übersichtsplan, die genaue Abgrenzung dem Bebauungsplan im Maßstab 1 : 500 zu entnehmen. Ziel und Zweck der 1. Änderung ist es, durch Reduzierung der Traufhöhe die planungsrechtliche Grundlage zur Errichtung von 1geschossigen Einfamilienhäusern zu schaffen.
Da durch die 1. Änderung des Bebauungsplanes HO 290 C die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und durch die Änderung keine Vorhaben die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorbereitet oder begründet werden, sowie keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 (6) Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen, wird das Änderungsverfahren als vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt.
Vorstehender Beschluss des Rates der Stadt Kerpen wird hiermit gemäß § 2 (1) BauGB in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 18 der Hauptsatzung der Stadt Kerpen in der derzeit gültigen Fassung bekannt gemacht.
Der Rat der Stadt Kerpen hat in seiner Sitzung am 13.12.2005 gemäß § 2 (1) BauGB die Aufstellung des o.g. Bebauungsplanes beschlossen.
Das Plangebiet liegt am nordöstlichen Ortsrand des Kerpener Stadtteils Horrem. Es umfasst einen Teilbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes HO 290 C " Am Ichendorfer Weg ". Der Änderungsbereich wird im Osten von der Hangkante zum Baugebiet " Alte Kartbahn ", im Süden vom Betriebsgelände des ehemaligen Gaswerkes - im Westen von der Gärten bzw. Betriebsflächen der an der Hauptstraße ( L 163 ) angrenzenden Bebauung und im Norden vom Betriebsgelände eines Verbrauchermarktes begrenzt. Die Lage des Plangebietes ist dem Übersichtsplan, die genaue Abgrenzung dem Bebauungsplan im Maßstab 1 : 500 zu entnehmen.Planungsziel des Bebauungsplanes ist die Realisierung von Einfamilienhäusern, insbesondere in Form von Doppelhäusern. Die Abgrenzung ist dem Übersichtsplan, die genaue Abgrenzung dem Bebauungsplan im Maßstab 1 : 500 zu entnehmen. Ziel und Zweck der 1. Änderung ist es, durch Reduzierung der Traufhöhe die planungsrechtliche Grundlage zur Errichtung von 1geschossigen Einfamilienhäusern zu schaffen.
Da durch die 1. Änderung des Bebauungsplanes HO 290 C die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und durch die Änderung keine Vorhaben die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorbereitet oder begründet werden, sowie keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 (6) Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen, wird das Änderungsverfahren als vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt.
Vorstehender Beschluss des Rates der Stadt Kerpen wird hiermit gemäß § 2 (1) BauGB in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 18 der Hauptsatzung der Stadt Kerpen in der derzeit gültigen Fassung bekannt gemacht.
Kerpen, den 10.01.2006 |
Marlies Sieburg, Bürgermeisterin |