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Inhalt
Es ist beabsichtigt, im Rhein-Erft-Kreis in Teilen der Stadt Kerpen und der Gemeinden Elsdorf ein Flurbereinigungsverfahren unter Anwendung der Sondervorschriften der §§ 87 – 89 FlurbG durchzuführen. Anlass hierfür ist die vorgesehene Inanspruchnahme von Grundstücken für folgende Verkehrsprojekte:
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Verlegung der Grubenanschlussbahn „Hambachbahn“ im Vorfeld des Tagebaues Hambach zwischen Niederzier-Oberzier und Elsdorf-Heppendorf
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6-streifiger Ausbau und Verlegung der Bundesautobahn A 4 zwischen den Anschlussstellen Düren und Kerpen
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Verlegung der B 477n zwischen Mönchskaul und Bahnstrecke Aachen-Köln