Telefonzentrale
02237/58-0
stadtverwaltung@stadt-kerpen.de
ÖPNV - Busse und Bahnen
Alle Infos für das Stadtgebiet
Kerpen auf einen Blick
Rundgänge
Kindertageseinrichtungen
Stadtbroschüre:
PDF-Download
online FlipBook
• Schadensmeldung
• Anregungen, Kritik
• Ideenbörse
Zukunftsensemble
Schloss Türnich
Koordinationsstelle gegen
Kinderarmut in Kerpen
Rund um Adolph Kolping
Kolpingstiftung
Amt für Tiefbau und Grünflächen (interaktiv)
Amt für Tiefbau und Grünflächen (pdf)
Grundstücksangebote:
• städtische Baugrundstücke
• Baugebiet Lechenicher Weg
• Gewerbe- & Industrieflächen
Inhalt
Kinderreisepass
Achtung! Neuerungen laut Passgesetz (PassG) ab dem 01.01.2021:
Ab 01.01.2021 dürfen Kinderreisepässe nur noch für 1 Jahr ausgestellt bzw. auch um 1 Jahr verlängert werden.
(höchstens bis zum 12. Lebensjahr)
Sie benötigen ein maschinenlesbares Reisedokument für Ihr Kind? Dann können Sie neben dem regulären Reisepass einen Kinderreisepass beantragen.
Ein Kinderreisepass ist ein maschinenlesbares Reisedokument für Kinder und ersetzt den bisherigen Kinderausweis.
Die Anwesenheit des Kindes bei der Beantragung/Verlängerung ist, unabhängig vom Alter, stets erforderlich.
Bitte beachten Sie, dass der Kinderreisepass nicht von allen Staaten anerkannt wird. Vergewissern Sie sich vor Antritt der Reise, ob der Staat, in den Sie einreisen möchten, die Kinderreisepässe akzeptiert. Dies können Sie auf der Internerseite des Auswärtigen Amtes nachlesen (www.auswaertigesamt.de).
Wurde ein Kinderpass für ein Kleinkind mit Foto ausgestellt, kann jederzeit ein aktuelles Foto nachträglich eingefügt werden.
Kinder unter zehn Jahren müssen den Pass nicht unterschreiben.
Gültigkeitsdauer:
1 Jahr (siehe Neuerungen vom 01.01.2021)
Sollten Sie einen Kinderreisepass besitzen, der vor dem 01.01.2021 ausgestellt wurde, so ist dieser noch länger gültig. Sobald in diesem Dokument eine Änderung vorgenommen werden muss (z.B. Fotoaktualisierung), wird die Gültigkeit auf 1 Jahr verkürzt.
Ab dem 12. Lebensjahr kann ein Personlausweis ausgestellt werden. Ab dem 16. Lebensjahr besteht Personalausweispflicht.
Benötigte Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass der Eltern
Die Antragstellung kann durch ein Elternteil erfolgen, wenn eine formlose Vollmacht mit Namen des Kindes, des anderen Elternteiles und dessen Ausweis vorgelegt werden. - Sorgerechtsbescheinigung
Wenn die Eltern des Kindes nicht oder nicht mehr verheiratet sind. - Eventuell der bisherige Pass, Kinderausweis oder die Geburtsurkunde
- Ein Foto
Seit dem 01. November 2005 werden Kinderreisepässe, unabhängig vom Alter des Kindes, nur noch mit Foto ausgestellt. Beachten Sie dazu bitte die neuen Regelungen in der Fotomustertafel der Bundesdruckerei. Bei Kindern bis zum vollendeten 10. Lebensjahr sind Abweichungen bei der Gesichtshöhe und im Augenbereich zulässig.
Ihr Kind muss Sie begleiten bei
- Beantragung des Passes
- Austausch des Passfotos
- Änderung von Größe und Augenfarbe im Pass
Gebühren:
13,00 Euro Neuausstellungen
6,00 Euro für Änderungen (z.B. Verlängerung)
Formulare
• Zustimmungserklärung des Erziehungsberechtigten bei minderjährigen Antragstellern