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Inhalt
Der Rat der Stadt Kerpen hat in seiner Sitzung am 13.12.2005 beschlossen, die o.g. Änderung des Flächennutzungsplanes gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.
Das Plangebiet liegt nördlich der BAB 4 am südlichen Rand des Stadtteiles Horrem zwischen Apollinarisstraße und Heideweg. Das Plangebiet umfasst im Wesentlichen den Bereich einer ehemaligen Kiesgrube, die sich zwischen Heideweg und Apollinarisstraße erstreckt, sowie eine im Kreuzungsbereich Apollinarisstraße/Sandweg liegende Brachfläche. Die Größe des Änderungsbereiches beträgt ca. 2,8 ha. Die Lage des Plangebietes ist dem Übersichtsplan, die genaue Abgrenzung dem Flächennutzungsplanentwurf im Maßstab 1 : 5000 zu entnehmen.
Planungsziel der 52. Änderung des Flächennutzungsplanes ist es, die im wirksamen Flächennutzungsplan als Wohnbauflächen dargestellten Flächen durch die zukünftige Darstellung als Grünfläche mit der Zweckbestimmung " Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Erhaltung von Boden, Natur und Landschaft " als natürliche Entwicklungsflächen langfristig zu sichern.
Der Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes und seine Begründung liegen zu jedermanns Einsicht in der Zeit vom 30.01.2006 bis einschließlich 03.03.2006 (Mo - Mi von 08.00 -12.15 Uhr und 13.30-16.00 Uhr, Do von 08.00-12.00 Uhr und 13.30 - 18.30 Uhr und Fr von 08.00 -12.00 Uhr) im Stadtplanungsamt der Stadt Kerpen, 50171 Kerpen, Jahnplatz 1, öffentlich aus. Anregungen können während der Auslegungszeit zur Niederschrift erklärt oder schriftlich vorgebracht werden. Rücksprache zur Änderung des Flächennutzungsplanes ist während der o. g. Zeiten im Zimmer 228 möglich - Ansprechpartner ist Herr Mackeprang. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Planentwurf zur Niederschrift erklärt oder schriftlich vorgebracht werden, über die der Rat der Stadt Kerpen entscheidet. Diese Anregungen können in dem o.g. Zeitraum auch per Email an folgende Adresse geschickt werden: bauleitplanung@stadt-kerpen.de
Hinweis:
Gem. § 3 (2) Satz 2 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben.
Kerpen, den 16.01.2006 |
Marlies Sieburg, Bürgermeisterin |