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Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (USG, Zivildienstgesetz):
Diese Hilfe dient dem Ausgleich des finanziellen Nachteiles, der durch Zivildienst oder die Einberufung zum Wehrdienst entstanden ist und der nicht durch den Wehrsold abgegolten ist. Anspruchsberechtigt sind Soldaten, Zivildienstleistende, Wehrübende und deren Angehörige