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Inhalt
Der Rat der Stadt Kerpen hat in seiner Sitzung am 07.03.2006 die Aufstellung der o.g. Änderung des Flächennutzungsplanes, gem. § 2 (1) BauGB beschlossen. Der Planbereich der 53. Änderung des Flächennutzungsplanes liegt nördlich der Heppendorfer Straße und wird im Norden durch einen Wirtschaftsweg, im Süden durch Ackerflächen, im Osten durch die Kreisstrasse K 19 und im Westen durch Ackerflächen begrenzt.
Die Lage und Abgrenzung des Plangebietes ist dem Übersichtsplan zu entnehmen.
Die 53. Änderung des Flächennutzungsplans hat das Ziel, die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für den im Parallelverfahren zur Aufstellung gelangenden Vorhabenbezogenen Bebauungsplan SI 255 Sindorf-Nord zu schaffen. Dieser Bebauungsplan strebt die Ausweisung von 2.300 m² Verkaufsfläche als Nahversorgungszentrum für die vorhandenen und künftigen Wohngebiete im Norden Sindorfs an. Darüber hinaus dient diese Fläche als neuer Standort des bereits im Quartier vorhandenen Vollsortimenters, dem am heutigen Standort keine Expansionsmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Die bisherige Ausweisung als Wohnbaufläche wurde mit der 8. Flächennutzungsplanänderung am 14. 9. 1999 bekannt gemacht.
Vorstehender Beschluss des Rates der Stadt Kerpen wird hiermit gemäß § 2 (1) BauGB in Verbindung mit § 18 der Hauptsatzung der Stadt Kerpen in der derzeit gültigen Fassung, bekannt gemacht.
Die Lage und Abgrenzung des Plangebietes ist dem Übersichtsplan zu entnehmen.
Die 53. Änderung des Flächennutzungsplans hat das Ziel, die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für den im Parallelverfahren zur Aufstellung gelangenden Vorhabenbezogenen Bebauungsplan SI 255 Sindorf-Nord zu schaffen. Dieser Bebauungsplan strebt die Ausweisung von 2.300 m² Verkaufsfläche als Nahversorgungszentrum für die vorhandenen und künftigen Wohngebiete im Norden Sindorfs an. Darüber hinaus dient diese Fläche als neuer Standort des bereits im Quartier vorhandenen Vollsortimenters, dem am heutigen Standort keine Expansionsmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Die bisherige Ausweisung als Wohnbaufläche wurde mit der 8. Flächennutzungsplanänderung am 14. 9. 1999 bekannt gemacht.
Vorstehender Beschluss des Rates der Stadt Kerpen wird hiermit gemäß § 2 (1) BauGB in Verbindung mit § 18 der Hauptsatzung der Stadt Kerpen in der derzeit gültigen Fassung, bekannt gemacht.
Kerpen, den 08.03.2006 |
Marlies Sieburg, Bürgermeisterin |
08.03.2006