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Das Erbbaurecht ist das Recht, auf einem Grundstück gegen Zahlung eines sogenannten Erbbauzinses ein Bauwerk zu errichten oder zu unterhalten. Die Regelungen zum Erbbaurecht finden sich im Erbbaurechtsgesetz (ErbbauRG).

Zwischen dem Grundstückseigentümer und dem Erbbauberechtigten wird durch einen Erbbaurechtsvertrag das Erbbaurecht begründet und anschließend ins Grundbuch eingetragen. Das Erbbaurecht ist ein sogenanntes grundstücksgleiches Recht und wird selbst wie ein Grundstück behandelt.