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Inhalt
Die Bezirksregierung Münster, Abteilung Obere Flurbereinigungsbehörde, hat beschlossen:
Für Teilbereiche der Stadt Düren, der Gemeinden Merzenich und Niederzier, Kreis Düren, sowie für Teilbereiche der Stadt Kerpen, Rhein-Erft-Kreis, wird aus Anlass der Inanspruchnahme von ländlichen Grundstücken in großem Umfang für die Verlegung der Grubenanschlussbahn „Hambachbahn“ im Vorfeld des Tagebaues Hambach zwischen Niederzier-Oberzier und Elsdorf-Heppendorf sowie für den 6-streifigen Ausbau und die Verlegung der A 4 zwischen den Anschlussstellen Düren und Kerpen gemäß § 4 in Verbindung mit den §§ 87 - 89 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.08.2005 (BGBl. I S. 2354), die
Flurbereinigung Hambach-West
angeordnet...