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Inhalt
Der Rat der Stadt Kerpen hat in seiner Sitzung am 07.03.2006 gemäß § 2 (1) BauGB die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes 246 „Gewerbe-/ Industriegebiet III“, im Stadtteil Türnich beschlossen.
Der Planbereich des Bebauungsplanes 246 „Gewerbe-/ Industriegebiet III“ befindet sich nördlich des Stadtteiles Türnich.
Die Lage des Plangebietes ist dem beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.
Die Änderungen betreffen unterschiedliche räumliche Teilbereiche.
Mit den geplanten Änderungen werden folgende Ziele verfolgt:
- Sicherung und Weiterentwicklung des Industriestandortes Türnich als Grundlage für eine dauerhafte Arbeitsplatzversorgung in der Region,
- Anpassung der Gewerbegrundstücke an veränderte Standortanforderungen der anzusiedelnden Betriebe (Grundstückszuschnitt, -größe),
- Berücksichtigung veränderter verkehrstechnischer Rahmenbedingungen, Ertüchtigung vorhandener Verkehrsanlagen,
- Ausschluss störender Nutzungen.
Vorstehender Beschluss des Rates der Stadt Kerpen wird hiermit gemäß § 2 (1) BauGB in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 18 der Hauptsatzung der Stadt Kerpen in der derzeit gültigen Fassung bekannt gemacht.
Kerpen, den 19.04.2006 |
Marlies Sieburg, Bürgermeisterin |