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Inhalt
Der Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes, Außenstelle Köln vom 20.04.2006, AZ 60121/60132 Pap 385/04 liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Pla-nes (einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung)
vom 08.05.2006 bis 19.05.2006 einschließlich
in Raum 223 des Rathauses der Stadt Kerpen in 50171 Kerpen, Jahnplatz 1, während der Dienststunden zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Der Planfeststellungsbeschluss und der festgestellte Plan können auch nach vorheriger Terminvereinbarung beim Eisenbahn-Bundesamt, Werkstattstraße 102, 50733 Köln einge-sehen werden.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss den Betroffenen gegenüber, an die kei-ne persönliche Zustellung erfolgt ist, als zugestellt (§ 74 Abs. 4 Satz 3 Verwaltungsverfah-rensgesetz).
vom 08.05.2006 bis 19.05.2006 einschließlich
in Raum 223 des Rathauses der Stadt Kerpen in 50171 Kerpen, Jahnplatz 1, während der Dienststunden zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Der Planfeststellungsbeschluss und der festgestellte Plan können auch nach vorheriger Terminvereinbarung beim Eisenbahn-Bundesamt, Werkstattstraße 102, 50733 Köln einge-sehen werden.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss den Betroffenen gegenüber, an die kei-ne persönliche Zustellung erfolgt ist, als zugestellt (§ 74 Abs. 4 Satz 3 Verwaltungsverfah-rensgesetz).
Kerpen, den 27.04.2006 |
Marlies Sieburg, Bürgermeisterin |
27.04.2006