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Inhalt
Der Rat der Stadt Kerpen hat in seiner Sitzung am 02.05.2006 gemäß § 2 (1) BauGB die Aufstellung des o.g. Bebauungsplans im Stadtteil Brüggen beschlossen.
Der Planbereich des Bebauungsplanes befindet sich am südöstlichen Ortsrand des Kerpener Stadtteiles Brüggen in der Höhe des Schildgenplatzes/Schildgenstraße und wird begrenzt im Süden durch die Hausgärten der Mühlengasse, im Osten durch das Flurstück 94 im Flur 31 und im Westen durch die Hausgärten der Brüggenerstraße. Nördlich grenzen die Hausgärten der Schildgenstraße an das Plangebiet an.
Die Lage des Plangebietes ist dem Übersichtsplan im Maßstab 1 : 2500, die genaue Abgrenzung dem Vorentwurf des Bebauungsplanes im Maßstab 1 : 500 zu entnehmen.
Das Ziel des Bebauungsplanes TÜ Nr. 283 A „Schildgenstraße“ ist die Erschließung der heute brachliegenden und ungenutzten Fläche im Blockinnenbereich zwischen der Schildgenstraße und der Mühlengasse und die Bebauung mit einer aufgelockerten Einfamilienhausbebauung.
Die öffentliche Unterrichtung und Anhörung gem. § 3 (1) BauGB zum vorbezeichneten Bebauungsplan TÜ Nr. 283 A „Schildgenstraße“, Stadtteil Brüggen erfolgt in der Zeit vom 22.05.2006 bis einschließlich 21.06.2006 Mo - Mi von 08.00 - 12.15 und von 13.30 - 16.00, Do von 08.00 - 12.00 und von 13.30 - 18.30 und Fr von 08.00 - 12.00 bei der Stadtverwaltung Kerpen, 50171 Kerpen, Jahnplatz 1, im Amt 16, Abteilung 16.1 "Stadtplanung", Zimmer 226. Ihr Ansprechpartner ist Frau Dieken.
Die Stadt Kerpen wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung mit ihren voraussichtlichen Auswirkungen öffentlich unterrichten und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben. Jeder der sich vom Vorentwurf des Bebauungsplanes TÜ Nr. 283 A „Schildgenstraße“ betroffen fühlt, kann sich während des o.g. Zeitraumes bei der Stadtverwaltung Kerpen, Jahnplatz 1, 50171 Kerpen äußern. Während der Auslegungsfrist können Anregungen vorgebracht werden, über die der Rat der Stadt Kerpen entscheidet. Anregungen können auch in dem o.g. Zeitraum per Email an folgende Adresse geschickt werden: bauleitplanung@stadt-kerpen.de.
Der Planbereich des Bebauungsplanes befindet sich am südöstlichen Ortsrand des Kerpener Stadtteiles Brüggen in der Höhe des Schildgenplatzes/Schildgenstraße und wird begrenzt im Süden durch die Hausgärten der Mühlengasse, im Osten durch das Flurstück 94 im Flur 31 und im Westen durch die Hausgärten der Brüggenerstraße. Nördlich grenzen die Hausgärten der Schildgenstraße an das Plangebiet an.
Die Lage des Plangebietes ist dem Übersichtsplan im Maßstab 1 : 2500, die genaue Abgrenzung dem Vorentwurf des Bebauungsplanes im Maßstab 1 : 500 zu entnehmen.
Das Ziel des Bebauungsplanes TÜ Nr. 283 A „Schildgenstraße“ ist die Erschließung der heute brachliegenden und ungenutzten Fläche im Blockinnenbereich zwischen der Schildgenstraße und der Mühlengasse und die Bebauung mit einer aufgelockerten Einfamilienhausbebauung.
Die öffentliche Unterrichtung und Anhörung gem. § 3 (1) BauGB zum vorbezeichneten Bebauungsplan TÜ Nr. 283 A „Schildgenstraße“, Stadtteil Brüggen erfolgt in der Zeit vom 22.05.2006 bis einschließlich 21.06.2006 Mo - Mi von 08.00 - 12.15 und von 13.30 - 16.00, Do von 08.00 - 12.00 und von 13.30 - 18.30 und Fr von 08.00 - 12.00 bei der Stadtverwaltung Kerpen, 50171 Kerpen, Jahnplatz 1, im Amt 16, Abteilung 16.1 "Stadtplanung", Zimmer 226. Ihr Ansprechpartner ist Frau Dieken.
Die Stadt Kerpen wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung mit ihren voraussichtlichen Auswirkungen öffentlich unterrichten und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben. Jeder der sich vom Vorentwurf des Bebauungsplanes TÜ Nr. 283 A „Schildgenstraße“ betroffen fühlt, kann sich während des o.g. Zeitraumes bei der Stadtverwaltung Kerpen, Jahnplatz 1, 50171 Kerpen äußern. Während der Auslegungsfrist können Anregungen vorgebracht werden, über die der Rat der Stadt Kerpen entscheidet. Anregungen können auch in dem o.g. Zeitraum per Email an folgende Adresse geschickt werden: bauleitplanung@stadt-kerpen.de.
Kerpen, den 12.05.2006 |
Marlies Sieburg, Bürgermeisterin |
12.05.2006