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Inhalt
Der Rat der Stadt Kerpen hat in seiner Sitzung am 07.03.2006 beschlossen, den Bebauungsplan 10,
3. Änderung „Neustraße“ Stadtteil Kerpen gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.
Der Planbereich des Bebauungsplanes befindet sich am südlichen Siedlungsrand des Stadtteils Kerpen, östlich der Neustraße und beinhaltet einen Teilbereich der zur Zeit rechtsverbindlichen 2. Änderung des Bebauungsplanes KE 10 -Verlängerte Neustraße- im Stadtteil Kerpen.
Die Lage des Plangebietes ist dem Übersichtsplan, die genaue Abgrenzung dem Bebauungsplan 10,
3. Änderung „Neustraße“ im Maßstab 1 : 500 zu entnehmen.
Das Ziel des Bebauungsplanes 10, 3. Änderung „Neustraße“ ist, die Neuordnung von überbaubaren, nichtüberbaubaren Grundstücksflächen sowie die Änderung der auf der Splitterparzelle getroffenen Festsetzungen in eine „Verkehrsgrünfläche bzw. Fläche für den ruhenden Verkehr“ um bei einer späteren Ausbauplanung zur Erschließung der zwischen Hahnenstraße und Neustraße gelegenen Grundstücksflächen über diese Fläche verfügen zu können.
Anstelle des nördlich des verlängerten Meisenweges festgesetzten Baufensters zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses, sollen überbaubare Flächen parallel zur Neustraße, zur Errichtung eines Einzel- und Einzel-/Doppelhauses ausgewiesen werden.
Mit dieser Ausweisung wird die vorhandene Baustruktur der im Geltungsbereich des Bebauungsplanes
KE 10 schon errichteten Einfamilienwohnhäuser aufgenommen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes und seine Begründung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen zu jedermanns Einsicht in der Zeit
vom 06.06.2006 bis einschließlich 10.07.2006
(Mo - Mi von 08.00 -12.15 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr, Do von 08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 18.30 Uhr und Fr von 08.00 - 12.00 Uhr) im Stadtplanungsamt der Stadt Kerpen, 50171 Kerpen, Jahnplatz 1, öffentlich aus. Wegen der Sommerpause wird die Auslegungsfrist nochmals um 2 Wochen bis einschließlich 24.07.2006 verlängert.
Anregungen können während der Auslegungszeit zur Niederschrift erklärt oder schriftlich vorgebracht werden. Rücksprache zum Bebauungsplan 10, 3. Änderung „Neustraße“ ist während der o. g. Zeiten im Zimmer 221 möglich -Ansprechpartner ist Herr Fuhs (Zuständiger Bezirksingenieur). Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Planentwurf zur Niederschrift erklärt oder schriftlich vorgebracht werden, über die der Rat der Stadt Kerpen entscheidet. Diese Anregungen können auch in dem o.g. Zeitraum per Email an folgende Adresse geschickt werden: bauleitplanung@stadt-kerpen.de
Folgende Arten umweltbezogener Informationen wurden schon zum Ursprungsplan erarbeitet und bleiben Grundlage der 3. Änderung des Bebauungsplanes 10 und sind verfügbar:
• Grünordnungsplan und Landschaftspflegerischer Fachbeitrag (ehem. Umweltamt Stadt Kerpen)
• Schalltechnische Gutachten (Fluglärm/Kindertagesstätte) des Ingenieurbüros Dr.Wohlfahrt
• Erkundung der Versickerungsfähigkeit des Untergrundes des Ingenieurbüros Dr. Tillmanns
• Prospektionsmaßnahmen durch das Ingenieurbüro ABBAS
• Umweltbericht Stadt Kerpen
Hinweis:
Gem. § 3 (2) Satz 2 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschluss-fassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
3. Änderung „Neustraße“ Stadtteil Kerpen gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.
Der Planbereich des Bebauungsplanes befindet sich am südlichen Siedlungsrand des Stadtteils Kerpen, östlich der Neustraße und beinhaltet einen Teilbereich der zur Zeit rechtsverbindlichen 2. Änderung des Bebauungsplanes KE 10 -Verlängerte Neustraße- im Stadtteil Kerpen.
Die Lage des Plangebietes ist dem Übersichtsplan, die genaue Abgrenzung dem Bebauungsplan 10,
3. Änderung „Neustraße“ im Maßstab 1 : 500 zu entnehmen.
Das Ziel des Bebauungsplanes 10, 3. Änderung „Neustraße“ ist, die Neuordnung von überbaubaren, nichtüberbaubaren Grundstücksflächen sowie die Änderung der auf der Splitterparzelle getroffenen Festsetzungen in eine „Verkehrsgrünfläche bzw. Fläche für den ruhenden Verkehr“ um bei einer späteren Ausbauplanung zur Erschließung der zwischen Hahnenstraße und Neustraße gelegenen Grundstücksflächen über diese Fläche verfügen zu können.
Anstelle des nördlich des verlängerten Meisenweges festgesetzten Baufensters zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses, sollen überbaubare Flächen parallel zur Neustraße, zur Errichtung eines Einzel- und Einzel-/Doppelhauses ausgewiesen werden.
Mit dieser Ausweisung wird die vorhandene Baustruktur der im Geltungsbereich des Bebauungsplanes
KE 10 schon errichteten Einfamilienwohnhäuser aufgenommen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes und seine Begründung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen zu jedermanns Einsicht in der Zeit
vom 06.06.2006 bis einschließlich 10.07.2006
(Mo - Mi von 08.00 -12.15 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr, Do von 08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 18.30 Uhr und Fr von 08.00 - 12.00 Uhr) im Stadtplanungsamt der Stadt Kerpen, 50171 Kerpen, Jahnplatz 1, öffentlich aus. Wegen der Sommerpause wird die Auslegungsfrist nochmals um 2 Wochen bis einschließlich 24.07.2006 verlängert.
Anregungen können während der Auslegungszeit zur Niederschrift erklärt oder schriftlich vorgebracht werden. Rücksprache zum Bebauungsplan 10, 3. Änderung „Neustraße“ ist während der o. g. Zeiten im Zimmer 221 möglich -Ansprechpartner ist Herr Fuhs (Zuständiger Bezirksingenieur). Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Planentwurf zur Niederschrift erklärt oder schriftlich vorgebracht werden, über die der Rat der Stadt Kerpen entscheidet. Diese Anregungen können auch in dem o.g. Zeitraum per Email an folgende Adresse geschickt werden: bauleitplanung@stadt-kerpen.de
Folgende Arten umweltbezogener Informationen wurden schon zum Ursprungsplan erarbeitet und bleiben Grundlage der 3. Änderung des Bebauungsplanes 10 und sind verfügbar:
• Grünordnungsplan und Landschaftspflegerischer Fachbeitrag (ehem. Umweltamt Stadt Kerpen)
• Schalltechnische Gutachten (Fluglärm/Kindertagesstätte) des Ingenieurbüros Dr.Wohlfahrt
• Erkundung der Versickerungsfähigkeit des Untergrundes des Ingenieurbüros Dr. Tillmanns
• Prospektionsmaßnahmen durch das Ingenieurbüro ABBAS
• Umweltbericht Stadt Kerpen
Hinweis:
Gem. § 3 (2) Satz 2 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschluss-fassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Kerpen, den 24.05.2006 |
Marlies Sieburg, Bürgermeisterin |
24.05.2006