Telefonzentrale
02237/58-0
stadtverwaltung@stadt-kerpen.de
ÖPNV - Busse und Bahnen
Alle Infos für das Stadtgebiet
Kerpen auf einen Blick
Rundgänge
Kindertageseinrichtungen
Stadtbroschüre:
PDF-Download
online FlipBook
• Anliegenmelder
• Anregungen, Kritik
Zukunftsensemble
Schloss Türnich
Koordinationsstelle gegen
Kinderarmut in Kerpen
Rund um Adolph Kolping
Kolpingstiftung
Amt für Tiefbau und Grünflächen (interaktiv)
Amt für Tiefbau und Grünflächen (pdf)
Grundstücksangebote:
• städtische Baugrundstücke
• Baugebiet Lechenicher Weg
• Gewerbe- & Industrieflächen
Inhalt
Der Rat der Stadt Kerpen hat in seiner Sitzung am 02.05.2006 gemäß § 2 (1) BauGB die Aufstellung des o.g. Bebauungsplanes beschlossen.
Der Änderungsbereich umfasst das komplette Plangebiet des rechtskräftigen Bebauungsplanes HO 183 " Am Wahlenpfad ". Das Plangebiet liegt am südöstlichen Rand des Stadtteiles Horrem östlich der Hauptstraße. Das Plangebiet wird im Osten und Südosten von der Hangkante und einem Grünsaum zum ehemaligen Tagebau, im Westen von der Hauptstraße (L 163) bis zum Kreisverkehrsplatz im südlichen Bereich, und im Norden vom Trassenverlauf der Autobahn BAB 4, begrenzt. Die Abgrenzung ist dem Übersichtsplan zu entnehmen.
Ziele und Zwecke der Änderung des Bebauungsplanes:
Die das Plangebiet des Bebauungsplanes HO 183 kreuzende 110 kV – Hochspannungsleitung wird nach Aussagen des Netzbetreibers im Sommer 2006 demontiert. Der rechtsverbindliche Bebauungsplan setzt in dem Trassenbereich der Leitung eine Bauverbotszone und Einschränkungen für Anpflanzungen fest. Durch die 2.Änderung wird der betreffende Bereich überplant, die überbaubaren Flächen und Festsetzungen zu Anpflanzungen entsprechend angepasst.
Weiterhin werden in weiteren Teilbereichen des rechtskräftigen Bebauungsplanes HO 183 geringfügige Änderungen von Bauflächen, sowie Änderungen des Textteiles zum Bebauungsplan vorgenommen. Die Inhalte der 1. Änderung des Bebauungsplanes HO 183 " Am Wahlenpfad " werden in der 2. Änderung übernommen.
Vorstehender Beschluss des Rates der Stadt Kerpen wird hiermit gemäß § 2 (1) BauGB in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 18 der Hauptsatzung der Stadt Kerpen in der derzeit gültigen Fassung bekannt gemacht.
Der Änderungsbereich umfasst das komplette Plangebiet des rechtskräftigen Bebauungsplanes HO 183 " Am Wahlenpfad ". Das Plangebiet liegt am südöstlichen Rand des Stadtteiles Horrem östlich der Hauptstraße. Das Plangebiet wird im Osten und Südosten von der Hangkante und einem Grünsaum zum ehemaligen Tagebau, im Westen von der Hauptstraße (L 163) bis zum Kreisverkehrsplatz im südlichen Bereich, und im Norden vom Trassenverlauf der Autobahn BAB 4, begrenzt. Die Abgrenzung ist dem Übersichtsplan zu entnehmen.
Ziele und Zwecke der Änderung des Bebauungsplanes:
Die das Plangebiet des Bebauungsplanes HO 183 kreuzende 110 kV – Hochspannungsleitung wird nach Aussagen des Netzbetreibers im Sommer 2006 demontiert. Der rechtsverbindliche Bebauungsplan setzt in dem Trassenbereich der Leitung eine Bauverbotszone und Einschränkungen für Anpflanzungen fest. Durch die 2.Änderung wird der betreffende Bereich überplant, die überbaubaren Flächen und Festsetzungen zu Anpflanzungen entsprechend angepasst.
Weiterhin werden in weiteren Teilbereichen des rechtskräftigen Bebauungsplanes HO 183 geringfügige Änderungen von Bauflächen, sowie Änderungen des Textteiles zum Bebauungsplan vorgenommen. Die Inhalte der 1. Änderung des Bebauungsplanes HO 183 " Am Wahlenpfad " werden in der 2. Änderung übernommen.
Vorstehender Beschluss des Rates der Stadt Kerpen wird hiermit gemäß § 2 (1) BauGB in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 18 der Hauptsatzung der Stadt Kerpen in der derzeit gültigen Fassung bekannt gemacht.
Kerpen, den 22.05.2006 |
Marlies Sieburg, Bürgermeisterin |
24.05.2006