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Straßenbaubeiträge sind Beiträge, die von den Grundstückseigentümern für die beitragspflichtige Erneuerung oder Verbesserung bereits fertiggestellter Straßen, Wege oder Plätze bzw. einzelner Teilanlagen wie z.B. der Gehwege erhoben werden. Rechtsgrundlage ist § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen und die Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Kerpen.

Die Stadt trägt als Anteil für die Nutzung der Anlage durch die Allgemeinheit zwischen 40 % und 90 % der Ausbaukosten. Dieser Anteil ist abhängig von der Verkehrsbedeutung der Straße.

Der verbleibende Anliegeranteil ist nach einem bestimmten Verteilungsschlüssel von den Eigentümern der erschlossenen Grundstücke zu zahlen. Die Höhe des Straßenbaubeitrages richtet sich nach der Größe und der baulichen Nutzbarkeit des Grundstückes. Diese orientiert sich beispielsweise an der Zahl der Vollgeschosse, mit denen das Grundstück maximal bebaut werden darf.