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Seit 1992 wird in der Stadt Kerpen die Kanalbenutzungsgebühr nicht mehr einheitlich nach der entnommenen Frischwassermenge, sondern getrennt für Schmutz- und Regenwasser erhoben.

Die Gebühr für das Schmutzwasser wird weiterhin nach der entnommenen Frischwassermenge berechnet (Schmutzwassergebühr). Maßstab für die Erhebung der Gebühr für Regenwasser ist dagegen die befestigte und an die Kanalisation angeschlossene Fläche des jeweiligen Grundstückes (Niederschlagswassergebühr).

Durch diesen geteilten Gebührentarif wird der Forderung des Gesetzgebers und der Rechtssprechung nach einer verursachungsgerechten Gebührenerhebung Rechnung getragen.

Die aktuellen Gebührensätze sind dem Ortsrecht zu entnehmen.
Unter § 4 und § 5 sind die jeweils gültigen Sätze in der Benutzungsgebührensatzung zur Entwässerungssatzung  festgelegt.