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Inhalt
Der Rat der Stadt Kerpen hat in seiner Sitzung am 20.06.2006 beschlossen, die 51. Änderung des Flächennutzungsplanes gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Das ca. 2 ha große Plangebiet befindet sich in der Ortslage Buir, ca. 300 m südlich der Pfarrkirche St. Michael. Es umfasst die Wohn- und Wirtschaftsgebäude sowie die hofnahen Freiflächen der Hofanlage Anstelburg (St. Michael Straße 6).
• im Norden und Osten schließen sich ausgedehnte Parkanlagen an,
• im Süden ist das Plangebiet von der St. Michael Straße begrenzt,
• westlich des Plangebietes schließt sich ein- bis zweigeschossige Wohnbebauung am „Neuen Weg“ an (Einfamilienhäuser).
Die Lage des Plangebietes ist dem Übersichtsplan zu entnehmen.
Die 51. Änderung des Flächennutzungsplanes bezieht sich auf die Darstellung der Art der Nutzung. Es ist beabsichtigt, die derzeit im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Kerpen (1. Änderung) dargestellten:
• „Flächen für die Landwirtschaft“ zu ändern in
• „Sonderbaufläche Gesundheits- und Therapieeinrichtung für Pferde“.
Der Entwurf der 51. Änderung des Flächennutzungsplanes und seine Begründung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen zu jedermanns Einsicht in der Zeit vom 28.08.2006 bis einschließlich 29.09.2006 (Mo - Mi von 08.00 -12.15 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr, Do von 08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 18.30 Uhr und Fr von 08.00 - 12.00 Uhr) im Stadtplanungsamt der Stadt Kerpen, 50171 Kerpen, Jahnplatz 1, öffentlich aus. Anregungen können während der Auslegungszeit zur Niederschrift erklärt oder schriftlich vorgebracht werden. Rücksprache zur Flächennutzungsplanänderung ist während der o. g. Zeiten im Zimmer 228 möglich – Ansprechpartner ist Herr Mackeprang. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Planentwurf zur Niederschrift erklärt oder schriftlich vorgebracht werden, über die der Rat der Stadt Kerpen entscheidet. Diese Anregungen können auch in dem o.g. Zeitraum per Email an folgende Adresse geschickt werden: bauleitplanung@stadt-kerpen.de
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind zu der 51. Änderung des Flächennutzungsplanes verfügbar:
• Landschaftspflegerischer Fachbeitrag
• Schalltechnisches Gutachten
• Umweltbezogene Stellungnahmen
Hinweis:
Gem. § 3 (2) Satz 2 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
• im Norden und Osten schließen sich ausgedehnte Parkanlagen an,
• im Süden ist das Plangebiet von der St. Michael Straße begrenzt,
• westlich des Plangebietes schließt sich ein- bis zweigeschossige Wohnbebauung am „Neuen Weg“ an (Einfamilienhäuser).
Die Lage des Plangebietes ist dem Übersichtsplan zu entnehmen.
Die 51. Änderung des Flächennutzungsplanes bezieht sich auf die Darstellung der Art der Nutzung. Es ist beabsichtigt, die derzeit im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Kerpen (1. Änderung) dargestellten:
• „Flächen für die Landwirtschaft“ zu ändern in
• „Sonderbaufläche Gesundheits- und Therapieeinrichtung für Pferde“.
Der Entwurf der 51. Änderung des Flächennutzungsplanes und seine Begründung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen zu jedermanns Einsicht in der Zeit vom 28.08.2006 bis einschließlich 29.09.2006 (Mo - Mi von 08.00 -12.15 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr, Do von 08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 18.30 Uhr und Fr von 08.00 - 12.00 Uhr) im Stadtplanungsamt der Stadt Kerpen, 50171 Kerpen, Jahnplatz 1, öffentlich aus. Anregungen können während der Auslegungszeit zur Niederschrift erklärt oder schriftlich vorgebracht werden. Rücksprache zur Flächennutzungsplanänderung ist während der o. g. Zeiten im Zimmer 228 möglich – Ansprechpartner ist Herr Mackeprang. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Planentwurf zur Niederschrift erklärt oder schriftlich vorgebracht werden, über die der Rat der Stadt Kerpen entscheidet. Diese Anregungen können auch in dem o.g. Zeitraum per Email an folgende Adresse geschickt werden: bauleitplanung@stadt-kerpen.de
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind zu der 51. Änderung des Flächennutzungsplanes verfügbar:
• Landschaftspflegerischer Fachbeitrag
• Schalltechnisches Gutachten
• Umweltbezogene Stellungnahmen
Hinweis:
Gem. § 3 (2) Satz 2 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Kerpen, den 18.08.2006 |
Marlies Sieburg, Bürgermeisterin |
18.08.2006