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Inhalt
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
der Aufstellung der 55.Änderung des Flächennutzungsplanes "Visteonstraße" im Stadtteil Sindorf
Der Rat der Stadt Kerpen hat in seiner Sitzung am 20.06.2006 gemäß § 2 (1) BauGB die 55.Änderung des Flächennutzungsplanes „Visteonstraße“, im Stadtteil Sindorf beschlossen.
Der Planbereich der 55.Änderung des Flächennutzungsplanes „Visteonstraße“befindet sich im Gewerbegebiet Europarc und wird begrenzt: im Norden durch die Grundstückgrenze eines Discountmarktes, im Osten durch die Grundstücksgrenze zur Sauna "Hof Hahn", im Westen duch die Visteonstraße und im Süden durch die Johannes-Kepler-Straße.
Die Lage des Plangebietes ist dem Übersichtsplan zu entnehmen.
Die 55. Änderung des Flächennutzungsplanes „Visteonstraße“ bezieht sich auf die Darstellung der Art der Nutzung. Es ist beabsichtigt, die derzeit im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Kerpen (17. Änderung) dargestellten "Sonderbaufläche – Widmung Ladengebiet “ zu ändern in: " Gewerbliche Baufläche “.
Vorstehender Beschluss des Rates der Stadt Kerpen wird hiermit gemäß § 2 (1) BauGB in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 18 der Hauptsatzung der Stadt Kerpen in der derzeit gültigen Fassung bekannt gemacht.
der Aufstellung der 55.Änderung des Flächennutzungsplanes "Visteonstraße" im Stadtteil Sindorf
Der Rat der Stadt Kerpen hat in seiner Sitzung am 20.06.2006 gemäß § 2 (1) BauGB die 55.Änderung des Flächennutzungsplanes „Visteonstraße“, im Stadtteil Sindorf beschlossen.
Der Planbereich der 55.Änderung des Flächennutzungsplanes „Visteonstraße“befindet sich im Gewerbegebiet Europarc und wird begrenzt: im Norden durch die Grundstückgrenze eines Discountmarktes, im Osten durch die Grundstücksgrenze zur Sauna "Hof Hahn", im Westen duch die Visteonstraße und im Süden durch die Johannes-Kepler-Straße.
Die Lage des Plangebietes ist dem Übersichtsplan zu entnehmen.
Die 55. Änderung des Flächennutzungsplanes „Visteonstraße“ bezieht sich auf die Darstellung der Art der Nutzung. Es ist beabsichtigt, die derzeit im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Kerpen (17. Änderung) dargestellten "Sonderbaufläche – Widmung Ladengebiet “ zu ändern in: " Gewerbliche Baufläche “.
Vorstehender Beschluss des Rates der Stadt Kerpen wird hiermit gemäß § 2 (1) BauGB in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 18 der Hauptsatzung der Stadt Kerpen in der derzeit gültigen Fassung bekannt gemacht.
Kerpen, den 23.08.2006 |
Marlies Sieburg, Bürgermeisterin |
30.08.2006