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Inhalt
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (Unterrichtung und Erörterung) zur 55.Änderung des Flächennutzungsplanes „Visteonstraße“im Stadtteil Sindorf, gem. § 3 (1) BauGB.
Der Rat der Stadt Kerpen hat in seiner Sitzung am 20.06.2006gemäß § 2 (1) BauGB die o.g. Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtteil Sindorf, beschlossen.
Der Planbereich des Bebauungsplanes befindet sich im Gewerbegebiet Europarc und wird begrenzt: im Norden durch die Grundstückgrenze eines Discountmarktes, im Osten durch die Grundstücksgrenze zur Sauna "Hof Hahn", im Westen duch die Visteonstraße und im Süden durch die Johannes-Kepler-Straße. Die Lage des Plangebietes ist dem Übersichtsplan, die genaue Abgrenzung dem Vorentwurf des Bebauungsplanes im Maßstab 1 : 1000 zu entnehmen.
Die 55. Änderung des Flächennutzungsplanes „Visteonstraße“ bezieht sich auf die Darstellung der Art der Nutzung. Es ist beabsichtigt, die derzeit im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Kerpen (17. Änderung) dargestellten "Sonderbaufläche – Widmung Ladengebiet “ zu ändern in: " Gewerbliche Baufläche.
Die öffentliche Unterrichtung und Anhörung gem. § 3 (1) BauGB zur vorbezeichneten Änderung des Flächennutzungsplanes „Visteonstraße“, Stadtteil Sindorf erfolgt in der Zeit vom 06.09.2006 - 06.10.2006.
Mo - Mi von 08.00 - 12.15 und von 13.30 - 16.00, Do von 08.00 - 12.00 und von 13.30 - 18.30 und Fr von 08.00 - 12.00 bei der Stadtverwaltung Kerpen, 50171 Kerpen, Jahnplatz 1, im Amt 16, Abteilung 16.1 "Stadtplanung", Zimmer 228. Ihr Ansprechpartner ist Herr Mackeprang.
Die Stadt Kerpen wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung mit ihren voraussichtlichen Auswirkungen öffentlich unterrichten und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben. Jeder der sich von der Änderung des Flächennutzungsplanes „Visteonstraße“ betroffen fühlt, kann sich während des o.g. Zeitraumes bei der Stadtverwaltung Kerpen, Jahnplatz 1, 50171 Kerpen äußern. Während der Auslegungsfrist können Anregungen vorgebracht werden, über die der Rat der Stadt Kerpen entscheidet. Anregungen können auch in dem o.g. Zeitraum per Email an folgende Adresse geschickt werden: bauleitplanung@stadt-kerpen.de
der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (Unterrichtung und Erörterung) zur 55.Änderung des Flächennutzungsplanes „Visteonstraße“im Stadtteil Sindorf, gem. § 3 (1) BauGB.
Der Rat der Stadt Kerpen hat in seiner Sitzung am 20.06.2006gemäß § 2 (1) BauGB die o.g. Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtteil Sindorf, beschlossen.
Der Planbereich des Bebauungsplanes befindet sich im Gewerbegebiet Europarc und wird begrenzt: im Norden durch die Grundstückgrenze eines Discountmarktes, im Osten durch die Grundstücksgrenze zur Sauna "Hof Hahn", im Westen duch die Visteonstraße und im Süden durch die Johannes-Kepler-Straße. Die Lage des Plangebietes ist dem Übersichtsplan, die genaue Abgrenzung dem Vorentwurf des Bebauungsplanes im Maßstab 1 : 1000 zu entnehmen.
Die 55. Änderung des Flächennutzungsplanes „Visteonstraße“ bezieht sich auf die Darstellung der Art der Nutzung. Es ist beabsichtigt, die derzeit im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Kerpen (17. Änderung) dargestellten "Sonderbaufläche – Widmung Ladengebiet “ zu ändern in: " Gewerbliche Baufläche.
Die öffentliche Unterrichtung und Anhörung gem. § 3 (1) BauGB zur vorbezeichneten Änderung des Flächennutzungsplanes „Visteonstraße“, Stadtteil Sindorf erfolgt in der Zeit vom 06.09.2006 - 06.10.2006.
Mo - Mi von 08.00 - 12.15 und von 13.30 - 16.00, Do von 08.00 - 12.00 und von 13.30 - 18.30 und Fr von 08.00 - 12.00 bei der Stadtverwaltung Kerpen, 50171 Kerpen, Jahnplatz 1, im Amt 16, Abteilung 16.1 "Stadtplanung", Zimmer 228. Ihr Ansprechpartner ist Herr Mackeprang.
Die Stadt Kerpen wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung mit ihren voraussichtlichen Auswirkungen öffentlich unterrichten und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben. Jeder der sich von der Änderung des Flächennutzungsplanes „Visteonstraße“ betroffen fühlt, kann sich während des o.g. Zeitraumes bei der Stadtverwaltung Kerpen, Jahnplatz 1, 50171 Kerpen äußern. Während der Auslegungsfrist können Anregungen vorgebracht werden, über die der Rat der Stadt Kerpen entscheidet. Anregungen können auch in dem o.g. Zeitraum per Email an folgende Adresse geschickt werden: bauleitplanung@stadt-kerpen.de
Kerpen, den 23.08.2006 |
Marlies Sieburg, Bürgermeisterin |
30.08.2006