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Inhalt
Gemäß Beschluss des Rates der Stadt Kerpen vom 05.09.2006 findet am Sonntag, 12. November 2006, die Wahl des Bürgerbeirates Manheim statt. Aufgabe des Bürgerbeirates ist, die Interessen der Einwohnerinnen und Einwohner Manheims im Rahmen des Umsiedlungsverfahrens zu vertreten und in die Planungs- und Ent-scheidungsprozesse einzubringen.
Der Bürgerbeirat soll in Direktwahl durch die Manheimer Bevölkerung gebildet werden. Es werden elf Vertreter in den Bürgerbeirat gewählt.
Gemäß § 7 der Wahlordnung zur Bildung des Bürgerbeirates Manheim fordere ich hiermit zur Einrei-chung von Wahlbewerbungen auf.
Die Wahlbewerbungen sind spätestens bis zum
08. Oktober 2006 (Ausschlussfrist)
bei der Wahlleiterin der Stadt Kerpen - Wahlbüro/Zimmer 112 - im Rathaus der Stadt Kerpen, Jahnplatz 1, 50171 Kerpen, einzureichen.
Die Wahlbewerbungen müssen Name, Vorname, Anschrift, Alter und Beruf enthalten und verbindlich un-terschrieben sein. Darüber hinaus soll der Wahlleiterin, möglichst in digitaler Form, ein Passfoto der Be-werberin oder des Bewerbers vorgelegt werden.
Als Vordruck für die Wahlbewerbung soll die Karte verwendet werden, die der ersten Bürgerinformation zur Umsiedlung Manheims beigefügt ist, die in Kürze in Manheim verteilt und auf der Internet-Seite www.stadt-kerpen.de eingestellt wird.
Wahlbewerbungen können aber auch unter Berücksichtigung der oben genannten Vorgaben formlos eingereicht werden.
Zur Wählbarkeit weise ich besonders auf § 6 der Wahlordnung hin:
Wählbar ist jede wahlberechtigte Person. (Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag das sechzehnte Lebens-jahr vollendet hat und mindestens seit drei Monaten in Manheim seine Hauptwohnung hat.)
Darüber hinaus wählbar sind „Umsiedler“ nach der Definition der Umsiedlerfibel (Eigentümer, Mieter, Pächter oder sonstige Nutzungsberechtigte in Manheim), auch wenn sie mit Hauptwohnung nicht in Manheim gemeldet sind.
Nicht wählbar ist, wer am Wahltag infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland die Wähl-barkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.
Darüber hinaus sind kommunale Mandatsträger, im Verfahren beteiligte Verwaltungsmitarbeiter sowie im Rahmen des Umsiedlungsverfahrens beteiligte Personen nicht wählbar.
Die Wahlbewerbungen sind spätestens bis zum 08. Oktober 2006 bei der Wahlleiterin der Stadt Kerpen - Wahlbüro/Zimmer 112 - im Rathaus der Stadt Kerpen, Jahnplatz 1, 50171 Kerpen, einzu-reichen. Es wird dringend empfohlen, die Wahlvorschläge frühzeitig vor diesem Termin einzurei-chen, damit etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlbewerbungen berühren, vorher noch be-hoben werden können.
Der Bürgerbeirat soll in Direktwahl durch die Manheimer Bevölkerung gebildet werden. Es werden elf Vertreter in den Bürgerbeirat gewählt.
Gemäß § 7 der Wahlordnung zur Bildung des Bürgerbeirates Manheim fordere ich hiermit zur Einrei-chung von Wahlbewerbungen auf.
Die Wahlbewerbungen sind spätestens bis zum
08. Oktober 2006 (Ausschlussfrist)
bei der Wahlleiterin der Stadt Kerpen - Wahlbüro/Zimmer 112 - im Rathaus der Stadt Kerpen, Jahnplatz 1, 50171 Kerpen, einzureichen.
Die Wahlbewerbungen müssen Name, Vorname, Anschrift, Alter und Beruf enthalten und verbindlich un-terschrieben sein. Darüber hinaus soll der Wahlleiterin, möglichst in digitaler Form, ein Passfoto der Be-werberin oder des Bewerbers vorgelegt werden.
Als Vordruck für die Wahlbewerbung soll die Karte verwendet werden, die der ersten Bürgerinformation zur Umsiedlung Manheims beigefügt ist, die in Kürze in Manheim verteilt und auf der Internet-Seite www.stadt-kerpen.de eingestellt wird.
Wahlbewerbungen können aber auch unter Berücksichtigung der oben genannten Vorgaben formlos eingereicht werden.
Zur Wählbarkeit weise ich besonders auf § 6 der Wahlordnung hin:
Wählbar ist jede wahlberechtigte Person. (Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag das sechzehnte Lebens-jahr vollendet hat und mindestens seit drei Monaten in Manheim seine Hauptwohnung hat.)
Darüber hinaus wählbar sind „Umsiedler“ nach der Definition der Umsiedlerfibel (Eigentümer, Mieter, Pächter oder sonstige Nutzungsberechtigte in Manheim), auch wenn sie mit Hauptwohnung nicht in Manheim gemeldet sind.
Nicht wählbar ist, wer am Wahltag infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland die Wähl-barkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.
Darüber hinaus sind kommunale Mandatsträger, im Verfahren beteiligte Verwaltungsmitarbeiter sowie im Rahmen des Umsiedlungsverfahrens beteiligte Personen nicht wählbar.
Die Wahlbewerbungen sind spätestens bis zum 08. Oktober 2006 bei der Wahlleiterin der Stadt Kerpen - Wahlbüro/Zimmer 112 - im Rathaus der Stadt Kerpen, Jahnplatz 1, 50171 Kerpen, einzu-reichen. Es wird dringend empfohlen, die Wahlvorschläge frühzeitig vor diesem Termin einzurei-chen, damit etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlbewerbungen berühren, vorher noch be-hoben werden können.
Kerpen, den 06.09.2006 |
Marlies Sieburg, Bürgermeisterin als Wahlleiterin |
06.09.2006