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Inhalt
Die oberirdische Rattenbekämpfung ist grundsätzlich Angelegenheit der Eigentümer/des Eigentümers eines Grundstückes oder Gebäudes. Wenn die Eigentümer/ der Eigentümer die Bekämpfung nicht selbst durchführen möchte, kann sie / er ein Schädlingsbekämpfungsunternehmen (siehe gelbe Seiten) beauftragen.
Ausschließlich bei Rattenbefall im öffentlichen Raum bietet die Kolpingstadt Kerpen die Bekämpfung als freiwillige kostenlose Serviceleistung für Kerpener Bürger/innen an. Diese findet einmal wöchentlich durch eine Fachfirma statt.
Dabei wird die städtischeKanalisation bei Bedarf großflächig mit Rattenködern ausgelegt. Anschließend erfolgen Nachkontrolle und Nachbelegung nach Meldung aus der Bevölkerung.